Gastronomen in Niedersachsen können Anträge für Hilfsgelder stellen

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Bis zu 80.000 Euro Unterstützung bei Investitionen können niedersächsische Gastronomen von Freitag an beantragen. Laut Wirtschaftsministerium stehen dafür insgesamt 55 Millionen Euro zur Verfügung. Das bereits in der Vergangenheit aufgelegte Gaststättenförderprogramm wurde mit dieser Summe wieder reaktiviert.

Über dieses Programm wurden im vergangenen Jahr demnach bereits mehr als 94 Millionen Euro ausgezahlt. Damals waren es nach Angaben einer Ministeriumssprecherin durchschnittlich rund 65.000 Euro je Antrag. Das Land übernehme nun maximal 80.000 Euro pro Antrag. Anträge würden zu 80 Prozent finanziell unterstützt. Bei den Vorhaben muss demnach erkennbar sein, dass es die Ausstattung des Betriebs verbessere und nicht allein Verluste ausgeglichen würden.

Anträge können über ein Portal bei der NBank eingereicht werden. Die Bewilligungen sollen Anfang kommenden Jahres erfolgen. Wer bereits beim vergangenen Förderprogramm Geld erhalten hat, ist laut Ministerium nicht noch einmal antragsberechtigt.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Niedersachsen begrüßte die Neuauflage des Programms. Das erste Programm «ist der Landesregierung aus den Händen gerissen worden», sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Rainer Balke der Deutschen Presse-Agentur. Eine langjährige Forderung des Verbandes sei damit umgesetzt worden. (dpa)


 

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