Gastronomen, die wegen der Corona-Pandemie die Kontakt-Informationen ihrer Gäste sammeln müssen, müssen diese Daten nach vier Wochen wieder löschen. Darauf machte der Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse aufmerksam. «Mit der neuen Grundverordnung gibt es nun eine Rechtsgrundlage. Gaststättenbetreiber müssen diese Daten von ihren Kunden sammeln. Doch sie müssen auch die Löschfristen beachten», sagte Hasse im Gespräch mit der dpa.
Nach der neuen Grundverordnung, die seit einer Woche gilt, müssen Gastronomen von ihren Gästen in geschlossenen Räumen Namen, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs sowie Beginn und Ende ihres Besuchs dokumentieren.
Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Thüringer Hotel- und Gaststättenverbandes, sieht die Regelungen in der Verordnung kritisch. «Wir sind Dienstleister und keine Datensammler», sagte Ellinger. Zugleich betonte er, dass den Unternehmen durchaus bewusst sei, dass der gemeinsame Feind das Virus sei. (dpa)