Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Münchner Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, wie das Gericht mitteilte.
Die Stadt könne das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle für das Oktoberfest 2026 wie vorgesehen zuteilen, erläuterte das Bayerische Oberste Landesgericht. Am 29. Juni soll der Aufbau der Festhallen starten.
Wirt: Zelte nach europäischem Vergaberecht ausschreiben
Wirt Alexander Egger hatte beantragt, die Vergabe-Praxis der Stadt München für die beiden großen Zelte zu prüfen. Aus seiner Sicht muss die Vergabe der Oktoberfest-Zelte, über die die Stadt München entscheidet, nach einem EU-Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.
Die Vergabekammer Südbayern hatte das zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung legte Egger beim Bayerischen Obersten Landesgericht Rechtsmittel ein - und forderte zusätzlich in einem Eilantrag, dass die Betreiber von Schottenhamel- und Paulaner-Zelt nicht zur Wiesn zugelassen werden dürfen, bis in der Hauptsache über das Vergabeverfahren entschieden wurde. Diese Hauptsache-Entscheidung kann sich aber bis nach dem diesjährigen Oktoberfest hinziehen.












