Gericht kippt Trinkgeld-Klausel von Lieferando

| Gastronomie Gastronomie

Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat das Kammergericht Berlin eine Klausel von Lieferando zur Erstattung von vorab gezahltem Trinkgeld für unwirksam erklärt. Das Gericht habe damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die yd. yourdelivery GmbH, die die Vermittlungsplattform betreibt, stattgegeben.

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale bietet Lieferando auf seiner Webseite die Möglichkeit, bereits bei der Onlinebestellung ein Trinkgeld zu zahlen, das den Fahrern zugutekommen soll. In der beanstandeten Vertragsklausel hieß es: „Wenn der Kunde eine Bestätigung über die Platzierung des Trinkgelds erhalten hat, kann das Trinkgeld nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden.“

Gericht sieht Rückzahlungsinteresse bei ausgebliebener Lieferung als berechtigt an

Nach Auffassung des Kammergerichts könne die Regelung nur so verstanden werden, dass das Trinkgeld in keinem Fall erstattet werde. Ein Anspruch auf Rückzahlung sei damit selbst dann ausgeschlossen gewesen, wenn das Restaurant die Bestellung storniert und das Essen nicht ausgeliefert habe.

Mindestens in diesem Fall hätten Kunden nach Auffassung des Gerichts ein berechtigtes Interesse, nicht nur den vereinbarten Kaufpreis, sondern auch das für den Lieferanten gedachte Trinkgeld zurückzuerhalten. Es sei klar, dass diese Zuwendung von der Erbringung der Lieferleistung abhängig sein solle. Bei der strittigen Klausel handele es sich daher um eine einseitige Vertragsgestaltung, mit der das Unternehmen missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen versuche.

Verbraucherzentrale kritisiert Einbehalt von Trinkgeld bei ausgebliebener Lieferung

Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband, erklärte: „Mit einem Vorab-Trinkgeld wollen Besteller die erwartet freundliche und schnelle Lieferleistung honorieren.“ Weiter sagte sie: „Wird die Lieferung durch den Lieferdienst storniert, wäre es unfair und nicht zu rechtfertigen, das Trinkgeld trotzdem einzubehalten.“

Die Verbraucherzentrale hatte das Verfahren nach Verbraucherbeschwerden eingeleitet.

Rechtskräftiges Urteil bindet Lieferando künftig an die Entscheidung

Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands bindet das Urteil das Unternehmen für die Zukunft, sobald es rechtskräftig werde. Lieferando dürfe die unzulässige Klausel dann nicht mehr verwenden.

Das Urteil führe allerdings nicht automatisch dazu, dass der Anbieter das eingenommene Geld wieder herausgeben müsse.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das 38. Maschseefest in Hannover verzeichnet rund 2,3 Millionen Besucher und schließt an das Niveau der Vorjahre an. Trotz wetterbedingter Einschränkungen an einzelnen Tagen ziehen Veranstalter, Gastronomie und Sicherheitskräfte eine überwiegend positive Bilanz.

Zocken am Automaten ist einer Untersuchung zufolge praktisch flächendeckend in NRW möglich. Mit Sorgen blickt die Suchtprävention vor allem auf die Geldspielgeräte in Gaststätten.

Der DEHOGA Sachsen erweitert gemeinsam mit dem Freistaat den Nutzungsumfang der Sächsischen Ehrenamtskarte auf das Gastgewerbe. Erste Gastronomiebetriebe gewähren ab sofort Preisnachlässe für Inhaber der Karte.

Gemütlicher und regionaler – die Straubinger sind überzeugt davon, dass ihr Gäubodenvolksfest den Vergleich mit dem Oktoberfest nicht zu scheuen braucht. Nun hat das Spektakel begonnen.

Wie Lokale auf dem Land um ihre Zukunft kämpfen. Was sich seit den goldenen Kegelzeiten verändert hat. Und warum ein Gesundheitstrend den Wirten gar nicht schmeckt.

Burger King hat im zweiten Quartal 2026 die vergleichbaren Umsätze im Burger-King-Segment um 8,6 Prozent gesteigert. In den USA betrug das Plus 8,5 Prozent, während RBI für Burger King im internationalen Segment ein Wachstum von 5,4 Prozent ausweist.

McDonald’s hat im zweiten Quartal 2026 weltweit steigende vergleichbare Umsätze gemeldet. In den International Operated Markets gehörte Deutschland neben Australien und Großbritannien zu den Märkten, die das Wachstum anführten.

Das weltberühmte Noma öffnet wieder: In Kopenhagen erfindet es sich ab sofort neu. Obwohl, nicht ganz. Ex-Starkoch Redzepi ist in neuer Rolle mit dabei - trotz massiver Vorwürfe früherer Mitarbeiter.

Tongseng Kambing statt Frietjes - in der Regierungshauptstadt bieten über 60 Restaurants Gerichte, deren kulinarischen Wurzeln in die Kolonialzeit zurückreichen. Oft günstig, immer lecker.

Sodexo Deutschland plant die Übernahme des Betriebsgastronomie-Anbieters Menü2000. Das familiengeführte Unternehmen betreibt rund 250 Betriebsrestaurants und erzielte zuletzt einen Umsatz von 77 Millionen Euro.