Gericht weist Corona-Klage von Gastwirt ab – „Leaders Club“ ruft zur Klage auf

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Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Gastwirts auf Entschädigung wegen der coronabedingten Schließung seines Restaurants abgewiesen. Für die Klage gegen das Land Niedersachsen und einen Entschädigungsanspruch gebe es keine Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag zu dem Zivilverfahren. Erst vor einigen Tagen hatte die Gastro-Vereinigung „Leaders Club“ Gastronomen zu Klagen ermuntert.

Nach Ansicht des Richters in Hannover habe der Gesetzgeber keine Entschädigung für Gastronomen in dem Gesetz vorgesehen. Hätte der Bundestag dies gewollt, dann hätte er es Ende März noch tun können, als Verdienstausfallregelungen für Eltern beschlossen wurden, die wegen der Schul- und Kitaschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen mussten.

Parallel zu dem Prozess in Hannover hatte der Leaders Club, ein Zusammenschluss führender Gastronomen in Deutschland, Gastgeber ermuntert vor Gericht für Entschädigungen zu streiten und eine Kanzlei empfohlen, die etwaige Ansprüche auf dem Klageweg geltend zu machen und empfiehlt dabei die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Gansel. Die zum Ziel habe angemessene finanzielle Entschädigungen für die krisengeplagte Gastronomie und Hotellerie durchzusetzen. „Die Branche fühlt sich von der Politik hingehalten und muss jetzt endlich richtig Druck machen“, begründet Leaders Club-Präsident Michael Kuriat die Unterstützung für diesen Schritt. „Je mehr Gastronomen sich der Klage anschließen, desto besser!“ 

Für Patrick Rüther, Vorstandsvorsitzender des Leaders Clubs und Mitgründer der Initiative Bund der Gastfreundschaft, sind die Lasten des Lockdowns ungerecht verteilt: „Um eine unkontrollierbare Virus-Ausbreitung zu verhindern, waren die von der Politik getroffenen Einschränkungen sicher angemessen und sinnvoll. Während fast alle Bürgerinnen und Bürger davon gesundheitlich profitierten, tragen Restaurants, Bars und Hotels bisher die enormen Kosten weitestgehend allein – und das werden sie auch weiterhin, wenn die Politik nicht endlich handelt.“ Die täglichen Nachrichten über Gastronomen, die aufgeben oder in die Insolvenz gehen, häufen sich bereits. „Und es werden noch Zehntausende folgen, wenn sie keine Unterstützung bekommen“, prognostiziert Rüther. Der Leaders Club fordert deshalb alle von der Krise schwer getroffenen Gastronomen und Hoteliers auf, den Klageweg zu beschreiten.

Mit der Initiative des Leaders-Clubs hatte Gerrit Schweer, der Kläger in Hannover nichts zu tun. Schweer betreibt ein Lokal im Ausflugsort Steinhude am Steinhuder Meer in der Region Hannover. Sein von einem Steuerberater attestierter Schaden beläuft sich auf rund 52 000 Euro. Der Gastronom verlangte 10 000 Euro Entschädigung vom Land.

Auch aus dem Landespolizeigesetz mit seinen Entschädigungsregelungen ergeben sich keine Ansprüche, wie der Sprecher des Landgerichts erklärte. Bundesrecht gehe vor Landesrecht, ein Rückgriff auf ein Landesgesetz sei daher nicht möglich. Auch aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht ergeben sich demnach keine Ansprüche. Der Richter argumentierte zudem, er würde Richterrecht schaffen und einen Entschädigungsanspruch konstruieren, wenn er der Klage stattgeben würde - und der Gesetzgeber müsste zahlen. Das wiederum hätte drastische Folgen für die öffentlichen Haushalte. (Mit Material der dpa)


 

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