Gerichtsurteil: Gastwirte müssen subjektive Online-Bewertungen dulden

| Gastronomie Gastronomie

Das Landgericht Berlin hat am 7. August 2025 in einem Beschluss (Az. 27 O 262/25 eV) klargestellt, dass Bewertungen auf Online-Plattformen für Restaurants überwiegend subjektive Rückmeldungen sind. Betreiber von Gastronomiebetrieben müssen sich daher auch unangenehme und kritische Einschätzungen gefallen lassen, wenn diese keine offensichtlichen Tatsachenbehauptungen verletzen. Die Entscheidung stellt vor allem die Bedeutung von Geschmack als persönliches Empfinden heraus: „Über Geschmack lässt sich nicht streiten“, so die Richter.

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch negative Sternebewertungen

Im dem Verfahren hatte eine Restaurantbetreiberin gegen eine von Gästen abgegebene schlechte Bewertung vorgehen wollen. Konkret hatte ein Nutzer unter anderem kommentiert, das Essen sei „gar nicht meins“ und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ habe nicht gepasst. Die Betreiberin verlangte die Löschung dieser Bewertung, weil sie die Verbreitung als Persönlichkeitsrechtsverletzung empfand. Das Gericht wies diesen Antrag zurück: Die negative Bewertung verletze das Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht in einem bedeutenden Maße. Sternebewertungen gelten als verbreitetes Alltagsphänomen und spiegeln vorrangig persönliche Geschmacksurteile wider. Nutzern sei bewusst, dass solche Kritiken subjektiv seien und keine objektiven Tatsachenbehauptungen.

Streitwert-Schätzung mit 5.000 Euro nicht nachvollziehbar – Amtsgericht zuständig

Das Gericht stellte zudem fest, dass der von der Klägerin angesetzte Streitwert von 5.000 Euro nicht gerechtfertigt sei. Für die Festlegung des Streitwerts muss ein nachvollziehbarer wirtschaftlicher oder immaterieller Schaden dargestellt werden, was hier nicht geschehen sei. Aufgrund des geringeren Streitwerts sei folglich das Amtsgericht und nicht das Landgericht verantwortlich.

Digital Services Act (DSA) schreibt Meldewege der Plattform vor

Eine weitere wichtige Entscheidung betraf die Frage der Verantwortlichkeit der Bewertungsplattform. Das Gericht argumentierte, dass die Plattform nicht für die Nutzerbewertungen hafte, da sie keine formgerechte Kenntnis über mögliche Rechtsverletzungen erhalten habe. Nach den Regelungen des Digital Services Act (DSA) der EU müssen Nutzer das von der Plattform bereitgestellte Melde- und Abhilfeverfahren nutzen, um eine Löschung zu erwirken. Die Betriebsleiterin hatte lediglich eine einfache, formlose Nachricht verschickt; dies reichte für eine haftungsbegründende Kenntnis nicht aus. Plattformen sind damit vor Haftung geschützt, wenn sie ein nutzerfreundliches Meldeverfahren anbieten und dieses Verfahren nicht genutzt wurde.

Juristische Einordnung und Folgen für Gastronomie und Plattformen

Das Urteil bestätigt, dass negative Bewertungen in der Gastronomie vor allem als zulässige, subjektive Meinungsäußerungen anzusehen sind. Sachliche und persönlichkeitsrechtlich relevante Eingriffe durch einzelne kritische Bewertungen sind eher die Ausnahme. Für Gastronomiebetriebe bedeutet dies, dass sie negative Onlinekritiken bis zu einem gewissen Grad als Teil des Geschäftsmodells akzeptieren müssen. Eine pauschale Löschung solcher Bewertungen vor Gericht ist kaum aussichtsreich. Stattdessen sollte die sachliche Differenzierung der Kritik erfolgen sowie eine Nutzung des offiziellen Meldeprozesses der Plattform.

Für Betreiber von Bewertungsplattformen bietet die Entscheidung eine rechtliche Absicherung. Bei Einhaltung der DSA-Vorschriften und einem gut zugänglichen Meldeverfahren müssen sie für Nutzerbewertungen in der Regel nicht haften. Beschwerden über Bewertungen müssen formgerecht eingereicht werden, um eine Prüfungspflicht der Plattform auszulösen.

Handlungsempfehlungen für Unternehmer und Verbraucher

Betroffene Gastronomen sollten negative Bewertungen immer zuerst sachlich prüfen, zwischen bloßen Meinungsäußerungen und falschen Tatsachenbehauptungen unterscheiden und das Meldeverfahren der Plattform nutzen. Juristische Schritte sind erst bei klar rechtswidrigen Inhalten und nach Ausreizung des offiziellen Beschwerdewegs sinnvoll. Andererseits zeigt das Urteil, dass ehrliche, subjektive Bewertungsäußerungen rechtlich geschützt sind und als Bestandteil der Meinungsfreiheit gelten.

Für Verbraucher gilt, dass Bewertungen auf eigenen Erfahrungen beruhen sollten und sachlich sowie wahrheitsgetreu formuliert sein müssen. Unwahre oder beleidigende Inhalte können rechtlich angefochten und gelöscht werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland erweitert sein Angebot dauerhaft um die neue Plattform Veggie. Seit Anfang Januar ergänzen fünf neue vegetarische Produkte, darunter Burger, Wraps und Salate, das Sortiment der Schnellrestaurantkette.

Eine aktuelle Auswertung von Sodexo für das Jahr 2025 zeigt den Wandel in deutschen Betriebskantinen. Neben Klassikern wie Currywurst und Bolognese bestimmen zunehmend Bowls, internationale Gerichte und pflanzenbasierte Konzepte den Speiseplan.

Die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK Nord zeigt Licht und Schatten im norddeutschen Tourismus: Während das Gastgewerbe einen deutlichen Stimmungsumschwung erlebt, blickt die Reisewirtschaft zunehmend besorgt auf die schwache Inlandsnachfrage und steigende Kosten.

Vor dem verheerenden Brand mit 40 Todesopfern im Schweizer Skiort Crans-Montana sind in der betroffenen Bar jahrelang keine Brandschutzkontrollen durchgeführt worden. Das hat der Präsident des Gemeinderats, Nicolas Feraud, mitgeteilt.

Nach der Identifizierung aller 40 Todesopfer des Brandinfernos in Crans-Montana steht fest: Viele derjenigen, die es nicht mehr lebend aus der brennenden Bar schafften, sind noch nicht volljährig gewesen. Das jüngste Todesopfer ist eine 14-jährige Schweizerin, wie die Schweizer Polizei im Kanton Wallis berichtet.

Die Strukturkrise im britischen Gastgewerbe hat sich im vergangenen Jahr weiter verschärft. Neue Daten belegen eine kontinuierliche Verringerung der Betriebszahlen, während die Branche vor einer massiven Erhöhung der steuerlichen Belastung steht.

Ein Blick in die Küche zeigt manchmal, was Gäste nie sehen sollen: Mäusekot auf Fensterbänken, Keime in Blumenerde und Gastronomen in der Bredouille. Ein Stuttgarter Lebensmittelkontrolleur erzählt.

Feuerwalze, Wunderkerzen, offene Fragen: Was hat die Tragödie von Crans-Montana ausgelöst? Hinweise darauf geben Berichte von Überlebenden. Verzweifelte Familien suchen nach Antworten.

In der Silvesternacht ist im Schweizer Wintersportort Crans-Montana ein verheerendes Feuer in einer Bar ausgebrochen. Nach offiziellen Angaben der Kantonspolizei Wallis kamen bei dem Unglück rund 40 Menschen ums Leben. Weitere 115 Personen wurden verletzt, ein Großteil von ihnen schwer.

Ab Januar 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen. Die Umstellung erfordert von Betrieben eine präzise Anpassung der Kassensysteme und eine klare Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen. Wir fassen die wichtigsten Regeln für die Praxis zusammen.