McDonald's Deutschland hat auf die Ankündigung einer Klage durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagiert. Wie das Unternehmen in einer Stellungnahme mitteilt, bezieht sich das rechtliche Vorgehen des Umweltverbandes auf eine veraltete Textpassage auf der nationalen Internetseite des Konzerns. Im Kern der Auseinandersetzung steht die Kommunikation globaler Klimaziele und deren Darstellung gegenüber dem Verbraucher.
Mangelnde Belege für angestrebte Klimaneutralität?
Gegenstand der Auseinandersetzung ist eine frühere Formulierung, in der McDonald's das Ziel nannte, bis zum Jahr 2050 weltweit klimaneutral werden zu wollen. Nach Darstellung der DUH seien diese Aussagen nicht ausreichend belegt worden. Der Verband wertet die damalige Kommunikation als Verbrauchertäuschung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die DUH vertritt die Position, dass derartige Angaben die Kaufentscheidung der Gäste beeinflusst haben könnten.
Validierung der Klimaziele durch internationale Initiative
McDonald's Deutschland tritt der Auffassung entgegen, dass die damalige Kommunikation irreführend gewesen sei. Nach Angaben des Unternehmens war für die Nutzer der Internetseite erkennbar, dass es sich um eine globale Ambition handle, die auf Konzernebene verfolgt werde. Diese Strategie sei im Jahr 2023 durch die Science Based Targets initiative (SBTi) validiert worden. Das Unternehmen betont, dass die auf der deutschen Seite dargestellten Maßnahmen als Beiträge zu dieser weltweiten Strategie zu verstehen waren.
Ein wesentlicher Punkt in der Argumentation des Unternehmens ist die Art der Veröffentlichung. Laut McDonald's handelte es sich bei der betreffenden Internetseite um ein Informationsangebot mit Hintergrundinhalten für ein interessiertes Publikum. Die Inhalte seien weder direkt am Produkt noch in verkaufsfördernden Zusammenhängen oder Kampagnen eingesetzt worden. Das Unternehmen gibt an, dass die Seite zu keinem Zeitpunkt dazu bestimmt war, den Konsum oder konkrete Kaufentscheidungen zu beeinflussen.
Überarbeitung erfolgte bereits vor Einreichung der Klage
Unabhängig von der juristischen Bewertung hat das Unternehmen die Hinweise der DUH bereits Ende 2025 zum Anlass genommen, die Internetpräsenz zu aktualisieren. Nach Angaben von McDonald's wurde die Darstellung des Klimaschutzansatzes dabei weiter geschärft. Es werde nun deutlicher zwischen globalen Ambitionen, national umgesetzten Maßnahmen und dem langfristigen Transformationspfad unterschieden. Das Unternehmen äußert Irritation über das Vorgehen des Verbandes, da die kritisierte Kommunikation bereits vor Monaten angepasst wurde und somit nicht mehr öffentlich zugänglich ist. Aus Sicht des Konzerns führe die Klage zu keiner weiteren Verbesserung für den Verbraucher.












