Gutscheine für Oktoberfest: Verfahren gegen Wiesn-Wirt Roiderer eingestellt

| Gastronomie Gastronomie

Das Verfahren um Hendl- und Biergutscheine für das Oktoberfest gegen Wiesn-Wirt Toni Roiderer und seinen Sohn soll eingestellt werden. Wenn die beiden bis Mitte Juni je 10 000 Euro an die Münchner Tafel spenden, ist das Verfahren beendet, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Zuvor hatten die Angeklagten und ihre Verteidiger sich mit der Staatsanwaltschaft darauf geeinigt.

Ursprünglich war ein Strafbefehl von je 27 000 Euro (90 Tagessätze zu 300 Euro) gegen die Männer erlassen worden. Sie betreiben auf dem Münchner Oktoberfest den «Himmel der Bayern» und hatten Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Sie hatten jahrelang Marken für Bier und Hendl an Grünwalder Polizisten verschenkt. Der Gesamtwert bei den nun angeklagten und nicht verjährten Taten: 4028,59 Euro. Die Anklage lautete auf Vorteilsgewährung.

Vater und Sohn bestritten, Polizisten damit beeinflussen zu wollen. «Das ist für mich ein Dankeschön», sagte Toni Roiderer. «Als Tradition, aber nicht als Vorteilsnahme.» Der frühere Leiter der Polizeiinspektion war unter anderem deswegen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Kann ein Hendl Sünde sein? – Hintergründe Prozess um Oktoberfest-Gutscheine

Eine Maß Bier auf dem Münchner Oktoberfest und Hendl-Gutscheine für die Polizei: In der bayerischen Landeshauptstadt soll das Verfahren gegen Wiesn-Wirt Toni Roiderer und seinen Sohn eingestellt werden. Wenn die beiden bis Mitte Juni je 10 000 Euro an die Münchner Tafel spenden, ist das Verfahren beendet. Das entschied ein Gericht am Mittwoch.

Zuvor hatten die Angeklagten und ihre Verteidiger sich mit der Staatsanwaltschaft darauf geeinigt. Ursprünglich war ein Strafbefehl von je 27 000 Euro (90 Tagessätze zu 300 Euro) gegen die Männer verhängt worden, die auf dem Oktoberfest das Zelt «Himmel der Bayern» betreiben. Sie hatten Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Jahrelang hatten sie Marken für Bier und Hendl an Polizisten aus dem Münchner Nobelvorort Grünwald verschenkt - im Zuständigkeitsbereich der Beamten dort liegt Roiderers Biergarten. Gesamtwert aus den angeklagten, nicht verjährten Taten: 4028,59 Euro. Der Vorwurf lautete auf Vorteilsgewährung.

Vater und Sohn bestritten vor Gericht, Polizisten damit beeinflussen zu wollen. «Das ist für mich ein Dankeschön», sagte Toni Roiderer. «Als Tradition, aber nicht als Vorteilsnahme.» Die Handwerker bekämen von ihm ja auch immer was, sagte Roiderer senior vor Gericht - genauso wie die Frau, die morgens die Zeitung bringe. «Da erwart' ich auch nicht, dass sie mir am nächsten Tag zwei Zeitungen bringt.» Dass dem Sohn wegen Alkohol am Steuer schon einmal der Führerschein abgenommen wurde, sehen die Männer als Beleg für ihre Argumentation, keine Vorzugsbehandlung von der Polizei zu genießen.

Ein weiterer Wiesn-Wirt, der ebenfalls Gutscheine an Polizisten abgegeben hatte, war erst vor kurzem freigesprochen worden. Bei den Roiderers aber lag die Sachlage aus Sicht der Ermittler etwas anders, weil es einen regen Austausch mit dem früheren Leiter der Polizeiinspektion gegeben habe - unter anderem über Mitarbeiter, die im Verdacht standen, Drogen zu konsumieren.

Dieser frühere Leiter war unter anderem deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er sagte am Mittwoch als Zeuge vor Gericht aus und gestand dabei auch, die Familie Roiderer über Polizeikontrollen bei einigen ihrer Mitarbeiter informiert zu haben, die im Verdacht standen, Drogen zu konsumieren. Er sagte dazu: «Keine Meisterleistung, ich weiß.»

Laut Paragraf 42 des Beamtenstatusgesetzes dürfen Beamtinnen und Beamte - und damit auch Polizisten - keine Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. «Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Dienstherrn», teilte das bayerische Innenministerium mit. Es drohten dienstrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus könnten auch strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt sein - wie Vorteilsannahme oder sogar Bestechlichkeit.

Jahrelang war es aber laut Ermittlern in der Grünwalder Dienststelle gängige Praxis, eigentlich verbotene Geschenke an die Polizei über einen Verein gewissermaßen zu verwalten. Ein pensionierter Beamter berichtete vor Gericht, dass früher «die Keller der Polizeidienststelle voll von Geschenken» gewesen seien. «Das haben die Leute einfach getan, weil sie der Polizei was Gutes tun wollten. Das war ohne Hintergedanken.»

Genehmigungen, die Wiesn-Marken anzunehmen, habe es nicht gegeben, sagte eine Polizistin aus dem Münchner Präsidium, die vor Gericht über die Disziplinarverfahren gegen den Dienststellenleiter und weitere Kollegen aussagte. Sie betonte, dass es «nicht Sinn der Sache sein kann, dass man da Umgehungsgeschäfte einleitet».

Konsequenzen hat die Sache im Übrigen nicht nur für Grünwald, sondern auch für Polizisten auf der Wiesn-Wache in München. Zwischen 2010 und 2019 galt für sie eine Sonderregelung, dass Polizisten, die auf dem Oktoberfest arbeiten, «wiesntypische Zuwendungen» annehmen dürfen, solange sie einen gewissen Wert nicht überschreiten. «Die Regelung ist inzwischen auch aufgehoben», betonte die Vertreterin des Präsidiums. Das Verfahren gegen den früheren Dienststellenleiter und die Wiesn-Wirte «hat mit Sicherheit auch dazu beigetragen, dass man das überdacht hat». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Berlin startet heute die Cocktail Week. Drei Barkeeper und eine Barkeeperin sprechen über aktuelle Trends und warum der Aperol Spritz ein Dauerbrenner ist.

Die China-Restaurant-Kette XIAO hat einen neuen Standort in Hürth, nahe Köln, eröffnet. Das Restaurant erstreckt sich über zwei Etagen und verfügt über knapp 400 Sitzplätze im Innenbereich.

Ein alkoholfreies Getränk darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht unter der Bezeichnung «Gin» vermarktet werden. Das Gericht stellte fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschließlich bestimmten Spirituosen vorbehalten sei.

In München hat der "Yours – Club of Wine" seine Türen geöffnet und etabliert einen Ort, der Wein, Genuss und Kultur verbinden soll. Das Konzept basiert auf einer exklusiven Mitgliedschaft, die Zugang zu den Clubräumen, einem kuratierten Weinprogramm und Veranstaltungen ermöglicht.

Das Kalle Neukölln in Berlin erweitert sein Angebot deutlich. Ein Highlight ist die Eröffnung des Rooftop-Restaurants The Dawn im April 2026. Es ist eine der mehreren Neuerungen, zu denen auch eine Music Hall und ein ganzjährig nutzbarer Dach-Pool gehören. Der Vermietungsstand des revitalisierten ehemaligen Kaufhauses liegt bei rund 90 Prozent.

Das 11. Frauenforum Foodservice, das in dieser Woche im Grand Elysée Hamburg stattfand, versammelte über 200 Frauen aus der Food-Branche, Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelwirtschaft. Unter dem Motto „Mach den Unterschied! Lernen ist Leben“ standen die Themen Netzwerken, lebenslanges Lernen und Veränderung im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Im Clash Kitchens & Bar des NYX Hotel Berlin Köpenick beginnt mit dem November ein neues kulinarisches Kapitel. Der Berliner Koch Kristof Mulack, Gewinner der dritten Staffel von The Taste, hat das Küchenzepter als „Gastropate“ übernommen.

Das Ganztageskonzept Wilma Wunder der Concept Family nimmt am 14. November offiziell den Betrieb in Nürnberg auf. Mit der Neueröffnung in Nürnberg zählt Wilma Wunder nun 12 Restaurants in Deutschland.

Die Schönbrunn Group hat das Fürstenkarussell Bistro & Café im denkmalgeschützten Fürstenstöckl eröffnet. Die neue gastronomische Einrichtung ist Teil des strategischen Entwicklungsprojekts „Hietzinger Areal“, das auf eine Stärkung des Angebots für Familien ausgerichtet ist.

Eine von Burger King Deutschland durchgeführte Umfrage beleuchtet die Rolle von Snacks im Alltag deutscher Konsumenten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Snacking oft mit bewusster Entspannung und Auszeiten verbunden ist und häufig volle Mahlzeiten ersetzt.