Nach Ansicht des Landgerichts München sind die Unterlassungsklage und die Plagiatsvorwürfe von „Hans im Glück“ gegen „Peter Pane“ von Patrick Junge berechtigt. Das Urteil sei ein voller Erfolg für sie, freute sich Geschäftsführer Johannes Bühler. Junge nannte den Prozess hingegen eine „Gerichtsposse“. Das Urteil sei wertlos.