Kalle Halle GmbH stellt Insolvenzantrag nach Kündigung des Mietvertrags

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Die Kalle Halle GmbH, Betreiberin der Food Hall Kalle Halle im Berliner Stadtteil Neukölln, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Dem Schritt war nach Angaben der Betreibergesellschaft die Kündigung des Mietvertrags durch den Gebäudeeigentümer Maruhn Real Estate Investment (MREI) vorausgegangen. Das Unternehmen betrieb die Food Hall seit der offiziellen Eröffnung im September 2025.

Gebäudeeigentümer übernimmt Betrieb der Food Hall nach Betreiberwechsel

Nach Angaben von Maruhn Real Estate Investment läuft der Betrieb der Food Hall trotz der Insolvenz weiter. Der Eigentümer habe die operative Verantwortung übernommen, nachdem die Kalle Halle GmbH den Betrieb nach eigener Darstellung nicht mehr verantwortet habe. Die Gastronomen führten ihre Konzepte demnach fort, während Infrastruktur und Vermarktung künftig durch das Management des Kalle Neukölln organisiert würden. Der Eigentümer begründet die Trennung mit nicht erfüllten vertraglichen Verpflichtungen der bisherigen Betreibergesellschaft.

Betreibergesellschaft verweist auf schwierige Lage im Gastgewerbe

Die Kalle Halle GmbH ordnet ihre Insolvenz in die wirtschaftliche Entwicklung der Gastronomie ein. Nach Angaben des Unternehmens hätten zwischen 2024 und 2025 bundesweit rund 24.500 Restaurants, Gaststätten und Bars geschlossen. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sei 2024 um 26,5 Prozent gestiegen und 2025 nochmals um 29,6 Prozent auf 2.905 Fälle angewachsen. Zwischen 2020 und 2025 seien insgesamt 11.252 Insolvenzen registriert worden. Für das Jahr 2026 beschleunige sich diese Entwicklung nach Darstellung der Betreibergesellschaft weiter.

In einer Stellungnahme, die die Kalle Halle GmbH zitiert, erklärt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform, Pandemie, Energiekrise und Inflation hätten die Gastronomie über Jahre hinweg erheblich belastet und zahlreiche Betriebe zur Aufgabe gezwungen. Berlin sei zusätzlich von steigenden Mieten, rückläufigen Besucherzahlen und Leerständen bei Gewerbeimmobilien betroffen.

Betreiber beschreibt gemeinschaftliches Konzept für unabhängige Gastronomen

Nach Angaben der Betreibergesellschaft sollte die Kalle Halle kleinen Gastronomiebetrieben durch gemeinsam genutzte Flächen und zentral organisierte Abläufe den wirtschaftlichen Einstieg erleichtern. Das Unternehmen habe nicht lediglich Flächen vermietet, sondern ein gemeinschaftliches Betriebsmodell aufgebaut.

Wörtlich heißt es in der Mitteilung: „Wir haben nicht einfach nur Flächen vermietet. Wir haben ein Ökosystem geschaffen, in dem unabhängige Restaurant-Partner gemeinsam mit einer Community wachsen konnten, anstatt sich den Herausforderungen allein stellen zu müssen.“ Ein solches Modell benötige jedoch Zeit, um wirtschaftlich tragfähig zu werden. „Leider stand uns diese Zeit nicht zur Verfügung“, erklärt die Betreibergesellschaft.

Veranstaltungsort verzeichnete nach eigenen Angaben zahlreiche Besucher

Die Kalle Halle gibt an, innerhalb von acht Monaten Zehntausende Besucher empfangen zu haben. Als Beispiele nennt das Unternehmen Veranstaltungen wie das Qweer Spring Fest, den Radical Market, die Fête de la Musique, das Chili Fest, den Eat Berlin-Markt sowie regelmäßige Kultur-, Familien- und Netzwerkveranstaltungen. Darüber hinaus verweist die Betreibergesellschaft auf Kooperationen mit lokalen Partnern, darunter die Wergo GmbH, die sich um Begrünung und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen gekümmert habe.

Zum Abschluss der Mitteilung erklärt die Kalle Halle GmbH: „Unser Dank gilt unseren Restaurantpartnern, mit denen wir Seite an Seite hart daran gearbeitet haben, das Beste aus einer schwierigen Situation zu machen, unserem Team, unseren kulturellen Kooperationspartnern, unseren Geschäftspartnern und den Menschen in Neukölln. Dies ist die Community, mit der wir gemeinsam etwas aufbauen wollten und die wir unterstützen wollten. Für sie werden wir uns auch weiterhin einsetzen.“

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Teaser:
Die Kalle Halle GmbH in Berlin hat Insolvenz angemeldet. Während die Betreibergesellschaft auf die wirtschaftliche Lage der Gastronomie und die Kündigung des Mietvertrags verweist, führt der Gebäudeeigentümer den Betrieb der Food Hall nach eigenen Angaben mit den bestehenden Gastronomen fort.

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