Das Amtsgericht Krefeld beendete diese Woche eine absurde Auseinandersetzung um die Bierluke einer Gaststätte. Der 95-jährige Besitzer des Gebäudes hatte die Klappe mit einem Schloss versperrt, da seiner Meinung nach die Anlieferung der Fässer auch über eine Innentreppe erfolgen könne. Das Gericht sah den Fall jedoch anders und versprach dem Wirt einen eigenen Schlüssel für die Luke.












