Lieferando-Urteil: Fahrer müssen keine eigenen Räder und Smartphones nutzen

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Angestellte Fahrradboten müssen ihre Ausrüstung nicht zwingend selbst mitbringen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Fall von zwei Kurieren entschieden, die vom Essens-Lieferdienst «Lieferando» die Bereitstellung von dienstlichen Fahrrädern und Smartphones verlangt haben. Die Arbeitnehmer wollten nicht mehr ihre eigenen Geräte und das entsprechende Datenvolumen einsetzen, wie es die Verträge mit der Plattform vorsahen.

Nach den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen (14 Sa 306/20 und 14 Sa 1158/20) muss die Plattform den Klägern jeweils ein Fahrrad und ein Smartphone stellen. Betriebsmittel und deren Kosten seien grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen. Er sei auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Die Entscheidung ist aber nicht rechtskräftig, weil wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen wurde.

Nach Schätzung der Gewerkschaft NGG arbeiten derzeit rund 700 angestellte Boten für Lieferando in Frankfurt/Offenbach. Sie verdienten in der Regel knapp über Mindestlohn. Zunehmend würden Diensträder zur Verfügung gestellt.

Nach Feststellung des Gerichts mussten die Kläger zwar laut Arbeitsvertrag 100 Euro Pfand für Lieferando-Equipment hinterlegen, erhielten dafür aber weder Bike noch Handy. Beides ist aber notwendig, um überhaupt Lieferaufträge erhalten und durchführen zu können. Lediglich eine Wartungspauschale bei Nutzung des eigenen Fahrrads wurde zugestanden. Die Regelung, dass Bike und Smartphone ohne finanziellen Ausgleich selbst mitgebracht werden müssten, benachteilige nach der konkreten Vertragsgestaltung die
Fahrer unangemessen, befanden die Richter.


 

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