Mehrwegangebotspflicht - Hinweisschilder und Merkblatt zur Gästeinformation jetzt im DEHOGA-Shop erhältlich

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Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen. Auf die Möglichkeit, dass die Waren in Mehrwegverpackungen erhältlich sind, müssen die betroffenen Unternehmen die Gäste bzw. Kunden ausdrücklich hinweisen. Gleiches gilt, wenn die Gäste eigene Mehrweggefäße zur Befüllung mitbringen können.

Der DEHOGA hat entsprechende Vorlagen für Informationstafeln bzw. Informationsschilder erstellt. Diese stehen ab sofort hier im DEHOGA-Shop zum Download zur Verfügung (für DEHOGA Mitglieder kostenlos).

Die Hinweise gibt es in verschiedenen Ausführungen mit weißem oder grünem Hintergrund. Gastgeber können die für Sie jeweils relevanten Dateien selbst auswählen. Sie sind als PDF-Datei erhältlich und großformatig bis jedenfalls DIN A 2 ausdruckbar.

Inhaltlich wird zwischen den folgenden Informationen unterschieden:

I. Hinweis bei Waren in Mehrwegverpackungen (§ 33 VerpackG) je nach Angebot für

1.Speisen und Getränke oder 2. [nur] Getränke oder 3. [nur] Speisen.

II. Hinweis bei Befüllung vonkundeneigenen Behältnissen (§ 34 VerpackG)

Zu den Hinweispflichten hat der Verband ein DEHOGA-Merkblatt: „Gästeinformation Mehrwegalternativen“ erstellt. Das Merkblatt ist ebenfalls im DEHOGA-Shop erhältlich.

Aktualisiert hat der Verband auch sein Merkblatt: „Mehrwegverpackungspflicht in der Gastronomie ab 2023“. Das Merkblatt gibt es ebenfalls im DEHOGA Shop.


 

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