München: Gastro-Corona-Klagen mit ungewissen Erfolgsaussichten

| Gastronomie Gastronomie

Klagen gegen Versicherungen wegen behördlich angeordneter Corona-Zwangsschließungen haben ungewisse Erfolgsaussichten. Das Münchner Landgericht verhandelte am Freitag die Klagen dreier prominenter Gastwirte.

Zivilklagen gegen Versicherungen wegen behördlich angeordneter Corona-Zwangsschließungen haben ungewisse Erfolgsaussichten. Das Münchner Landgericht verhandelte am Freitag die Klagen dreier prominenter Gastwirte und einer Münchner Kindertagesstätte, deren Versicherer trotz der von allen vieren abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherungen Zahlungen ablehnen. «Es kommt auf den Einzelfall an», sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg.

Die Verfahren sind Teil einer bundesweiten Prozesswelle, allein am Münchner Landgericht sind 38 entsprechende Klagen gegen Versicherungen eingegangen. Eine Niederlage in München könnte der Branchenprimus Allianz hinnehmen müssen, dessen Vertrag die Richterin als «intransparent» kritisierte.

Der rechtliche Hintergrund: Viele Unternehmen sind gegen Betriebsschließung versichert, doch sind Pandemien in manchen Standardpolicen nicht gedeckt. In anderen Policen sind Pandemien zwar versichert, aber auch das bedeutet nicht, dass eine Versicherung zwangsläufig für coronabedingte Betriebsschließungen einspringen müsste.

So sind im strittigen Vertrag der Allianz Schließungen nach Infektionsschutzgesetz gedeckt. Doch hat die Allianz in ihren Verträgen auf Grundlage des Gesetzes eine Liste von Krankheiten aufgelistet, zu denen Covid-19 als neue Diagnose nicht gehört.

Gegen den größten deutschen Versicherer geklagt hat der Wirt des bekannten Ausflugslokals «Tatzlwurm» in den Bayerischen Alpen. Gastronom Karl Kiesl fordert von der Allianz nun 236 000 Euro. Der größte deutsche Versicherer hingegen sieht seine Liste als verbindlich an - nicht erwähnte Krankheiten sind demnach auch nicht versichert.

Dem wollten die Richter so nicht folgen. Die Vorsitzende verwies darauf, dass Versicherungskunden auch verstehen sollen, was gedeckt ist - und was nicht. «Vor allem muss der Kunde erkennen, dass da eine Lücke ist», sagte Laufenberg dazu. «Würde da stehen: Wir haften nicht für Pandemien, super easy, das versteht jeder.»

So wurde vom Oberlandesgericht Hamm jüngst die Klage einer Gelsenkirchener Gaststätte abgewiesen. Denn der betreffende Versicherer hatte explizit formuliert, dass die Deckung nur für die genannten Krankheiten gelten soll - was im Allianz-Vertrag so deutlich nicht steht. (Tageskarte berichtete) Vor dem Mannheimer Landgericht ist ein Fall anhängig, bei dem das Gericht zwar den Antrag eines Hoteliers auf einstweilige Verfügung gegen seine Versicherung abgelehnt, aber den grundsätzlichen Anspruch auf Versicherungsleistung bestätigt hatte.

Im Allianz-Vertrag werde einerseits auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen - andererseits seien nicht einmal alle dort aufgelisteten Krankheiten erwähnt, sagte Richterin Laufenberg. «Das ist falsch zitiert.» Und ein weiterer Aspekt spielt eine Rolle: Im Infektionsschutzgesetz, auf das die Allianz Bezug nimmt, heißt es ausdrücklich, dass auch «nicht namentlich genannte gefährliche Erreger» meldepflichtig sind, wie die Richterin ausführte.

Quasi keine Erfolgsaussichten hat dagegen eine Münchner Kindertagesstätte, die die Haftpflichtkasse Darmstadt verklagt hat. In diesem Fall argumentierte die Kammer, dass die Einrichtung faktisch nicht geschlossen war, weil sie Notbetreuung für «systemrelevante» Eltern anbieten musste. «Von den Versicherungsbedingungen ist das nicht gedeckt», sagte Richterin Laufenberg dazu.

Für viele der im Frühjahr zwangsweise geschlossenen Betriebe geht es um die Existenz. «Wir können das nicht nachvollziehen, weil es faktisch ein Betretungsverbot gab», sagte die Geschäftsführerin des Kindergartens, Veronika Pagacz. «Die Notbetreuung war eine Vorgabe der Regierung von Oberbayern, das hat uns zusätzlich finanziell belastet.» (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach fast 50 Jahren an der Spitze der Düsseldorfer Spitzengastronomie endet die Ära des Sterne-Restaurants „Im Schiffchen“. Küchenchef Jean-Claude Bourgueil (78) reduziert sein Engagement. Das Gasthaus wurde an einen Käufer übergeben, bei dem Bourgueil künftig angestellt sein wird. „Im Schiffchen“ soll zukünftig kein Sternerestaurant mehr sein“, so Bourgueil.

Am Samstag wurde in Konstanz der Leaders Club Award 2025 verliehen. Die Senns.Bar&Foodlounge aus Salzburg gewann die Goldene Palme, die Kneipe 80 und das Bergson Kunstkraftwerk, beide aus München, erhielten Silber beziehungsweise Bronze.

Die Non-Profit-Initiative Greentable e.V. hat einen neuen Leitfaden präsentiert, der Gastronomiebetrieben konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit bietet. Die Publikation mit dem Titel „Genuss mit Verantwortung – 12 Ziele für eine nachhaltige Gastronomie“ zeigen, wie nachhaltiges Handeln im Betriebsalltag verankert werden kann.

In Berlin startet heute die Cocktail Week. Drei Barkeeper und eine Barkeeperin sprechen über aktuelle Trends und warum der Aperol Spritz ein Dauerbrenner ist.

Die China-Restaurant-Kette XIAO hat einen neuen Standort in Hürth, nahe Köln, eröffnet. Das Restaurant erstreckt sich über zwei Etagen und verfügt über knapp 400 Sitzplätze im Innenbereich.

Ein alkoholfreies Getränk darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht unter der Bezeichnung «Gin» vermarktet werden. Das Gericht stellte fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschließlich bestimmten Spirituosen vorbehalten sei.

In München hat der "Yours – Club of Wine" seine Türen geöffnet und etabliert einen Ort, der Wein, Genuss und Kultur verbinden soll. Das Konzept basiert auf einer exklusiven Mitgliedschaft, die Zugang zu den Clubräumen, einem kuratierten Weinprogramm und Veranstaltungen ermöglicht.

Das Kalle Neukölln in Berlin erweitert sein Angebot deutlich. Ein Highlight ist die Eröffnung des Rooftop-Restaurants The Dawn im April 2026. Es ist eine der mehreren Neuerungen, zu denen auch eine Music Hall und ein ganzjährig nutzbarer Dach-Pool gehören. Der Vermietungsstand des revitalisierten ehemaligen Kaufhauses liegt bei rund 90 Prozent.

Das 11. Frauenforum Foodservice, das in dieser Woche im Grand Elysée Hamburg stattfand, versammelte über 200 Frauen aus der Food-Branche, Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelwirtschaft. Unter dem Motto „Mach den Unterschied! Lernen ist Leben“ standen die Themen Netzwerken, lebenslanges Lernen und Veränderung im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Im Clash Kitchens & Bar des NYX Hotel Berlin Köpenick beginnt mit dem November ein neues kulinarisches Kapitel. Der Berliner Koch Kristof Mulack, Gewinner der dritten Staffel von The Taste, hat das Küchenzepter als „Gastropate“ übernommen.