Der Rechtsstreit zwischen den Burger-Ketten Peter Pane und Hans im Glück dauert an. Jetzt trafen sich beide Seiten wieder vor Gericht. Das Landgericht hat darüber zu entscheiden, ob die im Oktober 2015 von Hans im Glück Franchise GmbH ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Franchisevertragsverhältnisses mit der Paniceus wirksam ist. Ein Urteil dazu steht noch immer aus. Eigentlich gibt es nichts Neues. Dennoch beurteilen beide Seiten den aktuellen Sachstand unterschiedlich.












