Zu schwer, zu hoch, nicht erlaubt: Frankfurter Gastronomen streiten um ihre Terrassen

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In Frankfurt am Main wächst der Unmut über die Vorgaben für gastronomisch genutzte Außenflächen. Die Initiative Gastronomie Frankfurt (IGF) berichtet von vermehrten Beseitigungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Gebührenforderungen gegen Betriebe in der Innenstadt. Der Verband fordert von der künftigen Stadtregierung klarere Regeln und die Möglichkeit, Außenflächen mit einem geeigneten Witterungsschutz ganzjährig zu nutzen.

Nach Angaben der IGF sind unter anderem Betriebe in der Kaiserstraße, am Opernplatz, in der Fressgass und rund um den Eschenheimer Turm betroffen. Beanstandet würden beispielsweise Blumenkübel, Sonnenschirme, Servierwagen, Aufsteller, Fußmatten sowie Kabel für Strom und Wärme. Zuständig für die Sondernutzungserlaubnisse und deren Kontrolle ist das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE).

Die IGF kritisiert insbesondere, dass Vorgaben teilweise Interpretationsspielraum ließen. „Diese Vorgaben sind zum Teil sehr offen formuliert, vieles ist reine Auslegungssache“, sagt Lena Iyigün, Vorstandsvorsitzende der Initiative Gastronomie Frankfurt. Der Verband fordert deshalb eine Überarbeitung und Konkretisierung der Bedingungen für Sondernutzungserlaubnisse.

Streit um Wind- und Wetterschutz

Ein zentraler Konfliktpunkt ist der Witterungsschutz. Nach Darstellung der IGF unterstützte der Verband bereits im vergangenen Jahr den Widerspruch eines Frankfurter Gastronomen gegen einen Bußgeldbescheid. Der Betrieb hatte seine Außenfläche im Herbst und Winter mit Plexiglas-Aufstellern als Windfang geschützt. Dies wurde laut IGF mit einem Bußgeld geahndet und mit der Androhung verbunden, die Sondernutzungserlaubnis zu entziehen.

Nach Angaben der Initiative untersagt das ASE einen solchen Witterungsschutz weiterhin und hat gegenüber mehreren Gastronomiebetrieben dessen Beseitigung angeordnet. Die IGF fordert deshalb, einen klar definierten Witterungsschutz grundsätzlich zuzulassen.

Als Beispiel nennt die Initiative Gregor Meyer, der seinen Feinkostladen in der Fressgass seit 1993 und sein Restaurant am gleichen Ort seit 1996 betreibt. Nach Angaben der IGF liegen ihm seit diesem Jahr bereits 16 Beseitigungsverfügungen, Bußgeldbescheide und Gebührennachforderungen vor. Die zu zahlende Summe bewege sich im vierstelligen Bereich. Hinzu kämen die Androhung einer Ersatzvornahme über 5.000 Euro und Kosten von 200 Euro für jede Nachkontrolle.

Neben dem Witterungsschutz seien bei Meyer unter anderem Servierwagen, Aufsteller mit dem Tagesangebot, Fußmatten sowie Versorgungskabel für Strom und Wärme beanstandet worden. „Ich liebe diese Stadt, aber ich lasse mir das nicht bieten“, wird der Gastronom von der IGF zitiert.

Auch Richard Schmitz, der für die Kuffler Gruppe die Alte Oper Frankfurt Gastronomie mit den Restaurants Opéra und Rosso Suite betreibt, berichtet von einer veränderten Praxis. Nach seiner Darstellung erhielt der Betrieb vor wenigen Wochen erstmals eine Anzeige, ohne zuvor kontaktiert worden zu sein. Darin seien fünf Vorwürfe aufgeführt. Laut Schmitz lassen sich diese den beigefügten Fotoaufnahmen teilweise nicht zuordnen. Zudem werde der Entzug der Sondernutzungserlaubnis angedroht. Eine konkrete Aufforderung, was zurückzubauen oder zu ändern sei, enthalte das Schreiben nach seiner Darstellung nicht.

Anwalt kritisiert Rechtsunsicherheit

Rechtsanwalt Dr. Klaus U. Eyber vertritt nach Angaben der IGF mehrere Gastronomiebetriebe in der Frankfurter Innenstadt, die sich gegen das Verbot des Witterungsschutzes wehren. Er kritisiert insbesondere das Verhältnis zwischen der Laufzeit beziehungsweise den Gebühren der Sondernutzungserlaubnisse und den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten.

„Wenn ich von Januar bis Dezember eine Gebühr für eine Außenflächennutzung zahle, kann man keine Nebenbestimmungen festlegen, die eine ganzjährige Nutzung zunichtemachen“, sagt Eyber. Ohne Witterungsschutz sei eine Außengastronomie im Herbst und Winter sowie während Schlechtwetterperioden praktisch nicht möglich.

Nach Darstellung Eybers sei das Amt auf keines der Gesprächsangebote zur Frage eingegangen, wie ein zulässiger Witterungsschutz ausgestaltet werden könnte.

Die IGF verweist zudem auf die wirtschaftliche Bedeutung der Außenflächen. Sehr viele Gastronomiebetriebe seien darauf angewiesen, um laufende Kosten wie Miete, Strom und Personal zu decken. Zudem habe sich nach Einschätzung des Verbands das Ausgehverhalten seit der Pandemie verändert. „Die Menschen wollen auch im Herbst und Winter draußen sitzen“, sagt Iyigün. Die IGF hält einen ganzjährigen Witterungsschutz deshalb für notwendig und erklärt zugleich ihre Bereitschaft, Vorgaben der Stadt zur Gestaltung und Verkehrssicherung zu akzeptieren.

IGF sieht positive Signale aus der Politik

Nach Angaben der Initiative gibt es inzwischen Signale aus der Frankfurter Kommunalpolitik für Änderungen. Die Verbesserung der Auflagen für die Außengastronomie sei im Koalitionsvertrag der designierten neuen Stadtregierung verankert. Die IGF berichtet zudem, die Politik habe dem Vernehmen nach bereits Gespräche mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung aufgenommen. Im Ortsbeirat 1 seien am 18. August außerdem drei Anträge von FDP, Grünen und CDU zu dem Thema angenommen worden.

Die IGF fordert nun eine Konkretisierung des bestehenden Leitfadens mit verbindlichen und nachvollziehbaren Vorgaben. Außerdem soll ein definierter Witterungsschutz zugelassen werden. Bei Kontrollen verlangt der Verband einheitliche und nachvollziehbare Kriterien.

„Die gastronomischen Verbände in dieser Stadt wollen mit der neuen Regierung gemeinsam eine Lösung entwickeln, die Rechtssicherheit für gastronomische Außenflächen schafft, das Stadtbild ganzjährig aufwertet und die Frankfurter Innenstadt attraktiv hält“, sagt Iyigün.

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