NRW führt 250 Euro Bußgeld bei falschen Kontaktangaben ein

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Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land Nordrhein-Westfalen künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Das teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Zu zahlen ist die Strafe demnach von denjenigen, die die falschen Kontakte auf den Listen zur Corona-Nachverfolgung angeben. Aber auch Wirte müssen die Angaben auf den Listen auf Plausibilität überprüfen.

Die Höhe des Bußgelds und weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für NRW festgelegt. Diese tritt am Donnerstag in Kraft.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Dienstag ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei falschen Angaben auf den Kontaktlisten vereinbart. In Schleswig-Holstein soll das sogar bis zu 1000 Euro kosten. Gastwirte werden bei der Kontrolle dieser Angaben ebenfalls in die Pflicht genommen. Merkel forderte Gaststättenbetreiber auf, besser zu kontrollieren.

Zudem kündigte Laumann an, dass es in NRW keine generellen Alkoholverbote wegen Corona geben werde. Er könne sich dies - wenn überhaupt - bei einem «diffusen» Infektionsgeschehen vorstellen, bei dem man den Hergang nicht nachvollziehen könne. Dann könnte man theoretisch darüber nachdenken, an einzelnen Plätzen oder Straßen an bestimmten Tagen oder Uhrzeiten über ein Alkoholverbot nachdenken. (dpa)


 

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