Potsdam beschließt Verpackungssteuer ab Juli 2026

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Potsdam beschließt Verpackungssteuer ab Juli 2026

Die Stadtverordnetenversammlung von Potsdam hat am 25. März 2026 die Einführung einer Verpackungssteuer beschlossen. Wie die Landeshauptstadt mitteilt, soll die Abgabe auf Einwegverpackungen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten und richtet sich an Endverkäufer von Speisen und Getränken, insbesondere im To-go- und Imbissbereich.

Steuer auf Einwegverpackungen und -besteck

Nach Angaben der Stadt werden Einwegverpackungen erfasst, die typischerweise für den unmittelbaren Verzehr im Stadtgebiet bestimmt sind. Klassische Einkäufe zum späteren Konsum sind von der Regelung ausgenommen.

Für nicht wiederverwendbare Verpackungen sind differenzierte Steuersätze vorgesehen. Einwegverpackungen wie Becher, Teller oder Schalen sollen mit 0,50 Euro je Einheit besteuert werden, für Einwegbesteck sind 0,20 Euro je Einheit vorgesehen. Verpackungen, die einem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen, sind ebenso ausgenommen wie Betriebe, die vollständig auf Mehrweg setzen oder auf Einweg verzichten.

Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner erklärte laut Mitteilung: „Uns ist bewusst, dass die Einführung der Verpackungssteuer für viele Betriebe zunächst mit Anpassungen verbunden ist. Gleichzeitig eröffnet sie die Chance, Verpackungslösungen nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Einwegmaterialien deutlich zu verringern.“

Ziel: Sauberkeit im öffentlichen Raum

Wie die Stadt weiter mitteilt, verfolgt die Maßnahme das Ziel, die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern und die Nutzung von Einwegverpackungen zu reduzieren. Die Einführung geht auf einen Beschluss der Stadtverordneten vom November 2024 zurück und ist Teil eines Konsolidierungsprogramms für den Haushalt 2025. Ab dem Jahr 2027 rechnet die Verwaltung mit jährlichen Einnahmen von rund einer Million Euro.

Bei der Ausarbeitung der Satzung wurden nach Angaben der Stadt unter anderem die Industrie- und Handelskammer Potsdam, die Handwerkskammer Potsdam, der Handelsverband Berlin-Brandenburg, der Dehoga Brandenburg, die Verbraucherzentrale Brandenburg sowie der Bundesverband der Systemgastronomie beteiligt.

Als Orientierung dienten Erfahrungen anderer Städte. So erhebt Tübingen seit 2022 eine Verpackungssteuer, weitere Kommunen wie Konstanz und Freiburg im Breisgau führten ähnliche Regelungen in den Jahren 2025 und 2026 ein.

Verbände äußern Kritik

Ein Bündnis aus Branchenverbänden, darunter der Bundesverband der Systemgastronomie, die Industrie- und Handelskammer Potsdam, der Handelsverband Berlin-Brandenburg sowie der Dehoga Brandenburg, kritisiert die Entscheidung. Nach Angaben des Bündnisses führe die Steuer zu zusätzlichen Belastungen für Betriebe, Verbraucher und Verwaltung.

Das Bündnis erklärt, eine kommunale Verpackungssteuer könne Investitionen erschweren und zu Preissteigerungen führen. Als Beispiel wird ein Kaffee genannt, der sich durch zusätzliche Abgaben von 1,50 Euro auf 2,33 Euro verteuern könne. Auch für Speisen zum Mitnehmen seien Preissteigerungen von bis zu vierzig Prozent möglich.

Zudem verweisen die Verbände auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Betriebe müssten neue Abrechnungssysteme einführen und zusätzliche Dokumentationspflichten erfüllen. Gleichzeitig entstehe auch für die Kommune ein erhöhter Aufwand bei Erhebung und Kontrolle der Steuer.

Nach Einschätzung des Bündnisses könnten zusätzliche Abgaben in einer wirtschaftlich angespannten Lage erfolgen. Es verweist dabei auf eine Analyse von Creditreform, wonach die Zahl der Insolvenzen im Gastgewerbe zuletzt überdurchschnittlich gestiegen sei.

Weitere Informationen geplant

Die Stadt kündigt an, Gewerbetreibende mit Informationsangeboten zu unterstützen. Geplant ist unter anderem eine Informationsveranstaltung im Mai. Ergänzende Hinweise und Auslegungshilfen zur Verpackungssteuer sollen in einem Katalog bereitgestellt werden. Weitere Informationen zu Mehrwegangeboten stellt die Stadt auf ihrer Internetseite bereit.


 

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