Vor dem Ingolstädter Landgericht wird derzeit ein ungewöhnlicher Prozess ausgefochten. In einer Gaststätte war bei einer Faschingsfeier ein Stuhl zusammengebrochen, ein Gast hatte sich dabei verletzt. Der Anwalt des Geschädigten forderte deshalb einen täglichen Rütteltest an den Stühlen. Dies sei jedoch praxisfremd, entgegnete die Richterin.