Ob zu lange Wartezeiten oder die versalzene Suppe – auch beim Restaurantbesuch müssen sich Gäste nicht alles gefallen lassen. Welche Rechte der Restaurantgast hat, und welche nicht, hat jetzt Tobias Zwiener vom Dehoga Baden-Württemberg verraten.
Zeche prellen
Verlässt ein Gast nach dem Essen das Restaurant ohne zu bezahlen, begeht er eine Straftat. Auch dann, wenn er vergebens auf die Rechnung warten musste. Besser ist es, seine Anschrift für die Rechnungsstellung zu hinterlassen. Zuvor sollte der Gast jedoch mehrmals seinen Zahlungswunsch mitteilen.
Preisminderungen
Eine mangelhafte Leistung kann prinzipiell den Anspruch des Gastronomen mindern. Zuvor sollte der Gast jedoch seine empfundenen Mängel offen äußern. So erhält der Wirt die Chance nachzubessern.
Reservierungen
Dass der Gast aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat, zeigt sich bei den Reservierungen. Wurden etwa für eine Hochzeit bereits die Details wie Speisekarte, Anzahl der Personen und das Datum vereinbart, ist die Reservierung verbindlich. Auch die schriftliche Reservierung per Mail oder Fax ist ein abgeschlossener Vorvertrag. Taucht der Gast trotzdem nicht auf, kann der Wirt also Schadensersatz verlangen.











