Satire-Aktion: Ötztaler Wirt drohen bis zu 80.000 Euro Prozesskosten

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Teuer zu stehen kommen könnte dem Ötztaler Gastronomen Christoph Fiegl eine Satire-Aktion. Die beiden Minister HC Strache und Norbert Hofer fühlten sich durch ein kritisches Plakat an Fiegls kleiner Musik-Bar in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und brachten sowohl eine Zivilklage als auch eine strafrechtliche Privatanklage ein. Der Schaden könnte für den Tiroler Wirt existenzbedrohende Auswirkungen haben. Der KURIER und die Tiroler Tageszeitung berichteten in ihren Ausgaben vom 5. Juni 2018. 

Was war geschehen? Ein Mitarbeiter von Fiegl bastelte in Eigeninitiative ein Plakat und brachte dieses am Eingang zu Fiegls Lokal in Sölden an. An der Lokalität mit 30 Sitzplätzen blieb es einen Abend lang hängen. Für die Gestaltung des Sujets schnitt ein Bar-Mitarbeiter ein Bild der beiden Minister aus. Dieses Foto war auf einem aktuellen Cover des Nachrichten-Magazins „Profil“ abgebildet und zeigte die beiden Politiker in Burschenschafter-Couleur. Profil verwendete das Bildmotiv im Zuge der Berichterstattung rund um den in die NS-Liederbuchaffäre verwickelten FPÖ-Funktionär Udo Landbauer. Neben die Darstellung der beiden Burschenschafter Strache und Hofer klebte der Urheber des Plakats ein häufig verwendetes Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz sowie ein Piktogramm, das ein Strichmännchen beim Entsorgen eines Hakenkreuzes zeigt. Alles gemeinsam war unterschrieben mit dem Hinweis „Wir müssen draußen bleiben“.

Fiegl ließ seinen Mitarbeiter gewähren und das Plakat an der Eingangstür anbringen, nahm es schließlich aber doch wieder ab. „Die Aktion war zugegeben kein Glanzlicht, aber auch nicht dermaßen dramatisch, wie das im Prozess nun dargestellt werden soll. Das Plakat sollte zum Ausdruck bringen, dass wir in unserem Lokal keine Gäste aus dem politisch rechten Rand begrüßen wollen. Dazu zählen einerseits Anhänger und Verharmloser des NS-Gedankengutes als auch einschlägige Burschenschafter, die exemplarisch durch die beiden Burschenschafts-Mitglieder Strache und Hofer dargestellt waren. Wir wollten damit aber in keiner Weise zum Ausdruck bringen, dass Strache und Hofer selbst Nazis sind. Beide sind gewählte Mandatare des Nationalrates und legitime Repräsentanten der Republik. Vielmehr ging es darum aufzuzeigen, dass gerade solche politischen Persönlichkeiten sich als Mitglieder von teils schlagenden Burschenschaften zu wenig vom rechtsextremen Rand der Gesellschaft abgrenzen“, erklärt Fiegl.

Diese Argumentation war den beiden klagenden Parteien und der sie vertretenden Anwaltskanzlei, welche die FPÖ laufend in Mediensachen vertritt, zu wenig ausreichend. Sowohl HC Strache und Norbert Hofer als auch der Fotograf und Urheber des von Profil ausgeschnittenen Bildes Robert Lizar klagen auf Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten sowie „empfindliche Kränkung“. Obwohl das Plakat längst vernichtet ist, wird zudem auf Unterlassung geklagt. Pikantes Detail: Die FPÖ-Plattform unzensuriert.at selbst hat das inkriminierte Objekt über Wochen und Monate nach dem Vorfall für jedermann zugänglich online präsentiert.

Prozesskosten bis zu 80.000 Euro drohen
Die gesellschaftspolitische Kritikaktion könnte für Christoph Fiegl nun existenzielle wirtschaftliche Folgen haben. Denn die Prozesskosten könnten sich zu einer bedrohlichen Größe summieren. Strache und Hofer – beide bekanntlich Inhaber gut dotierter Ministerposten – wollen neben der persönlichen Abgeltung von immateriellen Schäden auch eine Veröffentlichung des Urteils in einer der größten Tageszeitungen Österreichs durchsetzen. Gemeinsam mit den Anwalts- und Gerichtskosten sowie den Forderungen des Fotografen beliefe sich der für den Kleingastronomen resultierende maximale Schadensfall auf bis zu 80.000 Euro. „Ich trage als Arbeitgeber die volle Verantwortung für die Aktion meines Mitarbeiters, weil ich sein Handeln nicht unterbunden habe. Und zu dieser Verantwortung stehe ich auch. Wir veranstalten regelmäßig Live-Konzerte bei freiem Eintritt. Wenn unser Lokal komplett voll ist, haben wir maximal 70 Gäste im Lokal Platz. Die juristischen Forderungen der beiden Herren Berufspolitiker lassen sich aus so einem Betrieb klarerweise nicht erwirtschaften. Man hat den Eindruck, dass hier nicht nur kritische Stimmen mundtot gemacht werden sollen, sondern auch eine Art Rachejustiz am kleinen Bürger exekutiert wird“, hält Fiegl fest. Wie das Verfahren ausgeht, wird sich am 12. Juni entscheiden. An diesem Tag ist der Prozess am Landesgericht Innsbruck anberaumt. Für Fiegl steht fest, dass er den Wahrheitsbeweis antreten will, weshalb es zulässig ist, die mangelnde Abgrenzung eines HC Strache vom rechten gesellschaftlichen Rand zu kritisieren. „Die zweideutigen Botschaften eines HC Strache an das rechte Spektrum füllen einen ganzen Band. Es ist daher auch legitim, ihn und seine engsten politischen Mitstreiter dafür zu kritisieren, dass sie sich in der Vergangenheit zu wenig davon abgegrenzt haben. Letztlich geht es um die Freiheit der Meinungsäußerung und Kunst. Es wurden keine Unwahrheiten verbreitet, sondern zulässige Kritik geübt“, betont Fiegl.
 

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