Starbucks zahlt 35 Millionen Dollar an New Yorker Beschäftigte

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Die Kaffeehauskette Starbucks zahlt rund 35 Millionen US-Dollar (knapp 30 Mio Euro) an mehr als 15.000 Beschäftigte in New York City, um Vorwürfe zu unzuverlässigen Dienstplänen und willkürlich gekürzten Arbeitsstunden zu beenden. Es handelt sich laut der New Yorker Publikation «Gothamist» um die bislang größte Entschädigung im Rahmen des städtischen Arbeitsrechts.

Die Einigung folgt einer Untersuchung des New Yorker Verbraucherschutz- und Arbeitsamts, das seit 2022 Hinweise auf Verstöße gegen das lokale «Fair Workweek»-Gesetz geprüft hatte. Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber in der Metropole Dienstpläne frühzeitig veröffentlichen, kurzfristige Änderungen vergüten und Beschäftigten faire Chancen auf zusätzliche Arbeitsstunden einräumen müssen. Die Behörde stellte US-Medien zufolge fest, dass viele Beschäftigte keine regelmäßigen Einsatzpläne erhielten und unfreiwillig in Teilzeit bleiben mussten.

Andauernder Arbeitskampf

Die Ankündigung fällt in eine Phase eines landesweiten Streiks der Starbucks-Gewerkschaft, der seit Wochen andauert und inzwischen mehrere Dutzend Filialen betrifft. Die Beschäftigten fordern verlässlichere Arbeitszeiten, mehr Personal und Fortschritte bei Tarifverhandlungen. Rund 550 von etwa 10.000 unternehmenseigenen Filialen sind inzwischen gewerkschaftlich organisiert.

US-Senator Bernie Sanders unterstützt die Forderungen der Baristas. Er wirft dem Unternehmen vor, sich auch vier Jahre nach der ersten erfolgreichen Gewerkschaftswahl weiterhin einer Tarifvereinbarung zu verweigern.

Reaktion von Starbucks

Eine Unternehmenssprecherin teilte in einer Stellungnahme mit, Starbucks sei bereit, die Gespräche wieder aufzunehmen. Man biete «den besten Job im Einzelhandel» und halte sich an geltende Gesetze. Zugleich verwies das Unternehmen auf die «Komplexität» der New Yorker Regelungen.

Die meisten betroffenen Beschäftigten sollen 50 Dollar pro Arbeitswoche für den Zeitraum von Juli 2021 bis Juli 2024 erhalten. Beschäftigten, deren Filialen zuletzt geschlossen wurden, bietet die Einigung eine Wiedereinstellung in nahegelegenen Standorten an. (dpa)


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