Sternerestaurant Tawa Yama schließt vorläufig – Suche nach Investor läuft weiter

| Gastronomie Gastronomie

Das Karlsruher Sternerestaurant Tawa Yama stellt seinen Betrieb ab dem 1. Juli 2025 ein. Diese Entscheidung ist eine direkte Folge der Insolvenzanmeldung und der fehlenden Möglichkeit, einen kostendeckenden Betrieb in den Sommermonaten aufrechtzuerhalten. Insolvenzverwalter Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun betonte, dass die Maßnahme notwendig sei, um die Gläubigerrechte zu schützen und weitere Verluste zu minimieren. Ein Investor könnte das Tawa Yama jedoch weiterhin übernehmen.

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte bereits zuvor einem Antrag der Geschäftsführung der Tawa Yama Betriebs GmbH & Co. KG auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung stattgegeben. Ziel war es, das Restaurant neu aufzustellen und an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Holger Blümle wurde damals als vorläufiger Sachwalter eingesetzt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Herausforderungen durch verändertes Gästeverhalten und Personalengpässe

Die wirtschaftliche Notwendigkeit zur Schließung begründet sich laut Insolvenzverwalter Blümle aus der fehlenden Finanzierung des laufenden Betriebs. Ende Juni lief das Insolvenzgeld für die insgesamt zwei Auszubildenden, zehn Vollzeit- und 33 Teilzeitkräfte aus. Ohne die externe Finanzierung konnte das Tawa Yama die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter nicht mehr erwirtschaften.

Seit 2020 ist das Tawa Yama der kulinarische Mittelpunkt auf dem Gelände der Raumfabrik, dem in seiner Art einzigartigem Business-Campus mit 80.000 Quadratmetern Gewerbefläche auf dem ehemaligen Gelände der Pfaff-Nähmaschinenfabrik. Seinerzeit war das Gastronomiekonzept des Restaurantbereichs Tawa Yama Easy mit einer gästefreundlich kalkulierten Speisekarte im Casual Dining auf das Potenzial von 3.000 Arbeitsplätzen auf dem Business-Campus ausgelegt. Durch vermehrte Home-Office-Regelungen und Leerstände in den Büroflächen sind jedoch deutlich weniger potenzielle Gäste täglich vor Ort.

Zudem wurde ein zurückhaltendes Konsumverhalten der Gäste festgestellt. Auch wenn die kulinarische Qualität geschätzt wurde, reduzierten die Gäste ihre Ausgaben angesichts steigender Betriebskosten. Ein schwaches Weihnachtsgeschäft, geprägt von reduzierten Budgets für Firmenfeiern, konnte diese Entwicklung nicht ausgleichen.

Chancen für Mitarbeiter und mögliche Investorenlösung

Insolvenzverwalter Blümle zeigte sich zuversichtlich, dass die betroffenen Mitarbeiter aufgrund des Fachkräftemangels in der Gastronomie schnell eine neue Anstellung finden werden. Die Insolvenzverwaltung werde sie dabei bestmöglich unterstützen.

Obwohl der Betrieb nun ruht, besteht weiterhin die Möglichkeit für einen Neustart unter neuer Führung. „Ein Einstieg eines Investors und die Übernahme des Tawa Yama sind grundsätzlich immer noch möglich“, bekräftigt Blümle. Die bisherige Suche hatte jedoch gezeigt, dass kein Interessent in der Lage war, den Betrieb kurzfristig zu übernehmen. Der Sanierungsfachmann Dirk Eichelbaum, der die Geschäftsführung unterstützte, hatte zuvor ebenfalls eine „Investorenlösung mit einem angepassten Konzept“ als gangbaren Weg zur Neuausrichtung bezeichnet.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen. Die Umstellung erfordert von Betrieben eine präzise Anpassung der Kassensysteme und eine klare Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen. Wir fassen die wichtigsten Regeln für die Praxis zusammen.

Mit Beginn des Jahres 2026 tritt die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent in Kraft. Gastronomische Betriebe müssen ihre Abrechnungssysteme rechtzeitig umstellen und spezifische Vorgaben bei der Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen sowie bei Pauschalangeboten umsetzen. Was Gastgeber jetzt umsetzen müssen.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Dezember 2025 beschlossen. Für gastronomische Betriebe ergibt sich daraus ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Was Gastronomen jetzt beachten müssen.

Mehr Tempo, weniger Bürokratie: Berlin will die Gründung von Gaststätten erleichtern. Der Senat setzt dabei auf Digitalisierung und neue Regeln für Außengastronomie.

Für Zwei-Sterne-Köchin Rosina Ostler ist ein perfekt inszenierter Teller die «Erweiterung der Stimme des Kochs». Der Küchenchefin vom «Alois» in München ist die Gestaltung genauso wichtig wie der Geschmack. Die wichtigsten Regeln für den perfekten Teller.

Mild und leicht süßlich schmeckt das Fleisch der Nager laut Kennern. Rasant breiten sich die invasiven Tiere vielerorts in Schleswig-Holstein aus. Ein Caterer im Norden serviert jetzt Nutria-Braten.

Weniger Restaurantbesuche, kleinere Bestellungen und schließende Betriebe belasten die Gastronomie. DEHOGA-Schatzmeister Gereon Haumann hofft auf Weihnachten und den Jahreswechsel.

Viele Restaurants und Imbissstuben zeigen bei der Kartenzahlung auf dem Lesegerät inzwischen Vorschläge für bestimmte Trinkgeldbeträge an - und stoßen damit bei vielen Gästen auf Ablehnung.

Der HelloFresh Trend Report 2025 analysiert die Kochgewohnheiten der Deutschen und zeigt eine wachsende Offenheit für internationale Gerichte bei gleichzeitigem Festhalten an Klassikern.

Die Hamburger Trattoria Cuneo ist mit der 22. Walter-Scheel-Medaille geehrt worden. Die Auszeichnung würdigt die Verdienste des Hauses um die europäische Genusskultur und hebt gleichzeitig die historische Bedeutung des deutsch-italienischen Anwerbeabkommens hervor.