In Berlin hatte der Finanzsenator im Jahr 2018 die Gastronomie „auf dem Kieker“. Die verstärkten Betriebsprüfungen haben bislang zu einem Mehrergebnis von rund 15,9 Millionen Euro geführt. Die BILD-Zeitung sprich sogar davon, dass 95 Prozent aller Berliner Wirte bei der Steuer betrügen würden.
Laut Senatsverwaltung wurden bis zum 30. November 2018 1.021 Betriebsprüfungen abgeschlossen. Davon wurden bereits 689 Betriebsprüfungen ausgewertet. In 27 Fällen wurden Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet. Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz betont: „Das Ergebnis der diesjährigen schwerpunktmäßigen Kontrollen zeigt, dass es richtig war, den Fokus auf den Gastronomiebereich zu legen. Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Mehrergebnis resultieren rund 3,4 Mio. Euro. Das entspricht nicht unserer Vorstellung von Steuerehrlichkeit. Wir werden daher mit unseren Außenprüferinnen und Außenprüfern weiterhin präsent und konsequent sein. Wie alle anderen Branchen muss auch der Gastronomiesektor den gesetzlichen Steuerpflichten ordnungsgemäß nachkommen.”
Thomas Lengfelder, Chef des DEHOGA Berlin, spricht in der B.Z. von Einzelfällen und überforderten Wirten. „Sicher gibt es auch schwarze Schafe, aber die Prüfer kommen schon mit einem Generalverdacht in die Betriebe. Dabei sind die Dokumentationspflichten der Unternehmer so vielfältig, dass man schnell Fehler macht. Mal fehlt ein Bon oder ein Tisch ist noch nicht gebucht oder die Betriebsanleitung der Kasse fehlt. Die Prüfer schätzen dann einfach Umsatz dazu und dabei geht‘s zu wie auf dem türkischen Basar.“
Nachdem die Berliner Finanzverwaltung 2017 einen Schwerpunkt auf die Prüfung des Taxigewerbes gelegt hatte, lag der Fokus in diesem Jahr auf dem Gastronomiebereich. In Berlin gibt es rund 15.000 Gastronomiebetriebe. Hierzu zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. Ziel war es, die Prüfquote in diesem Jahr zu verdoppeln und mindestens 1.000 Gastronomiebetriebe zu überprüfen. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 3,5 Prozent der Gastronomiebetriebe von den Berliner Finanzämtern steuerlich überprüft.
Seit dem 1. Januar 2018 steht der Finanzverwaltung das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gemäß § 146b Abgabenordnung sind in diesem Jahr über 500 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die anschließende Betriebsprüfung.












