Streit um angebliche Wartezeiten: Bräustüberl am Tegernsee zwingt Google in die Knie

| Gastronomie Gastronomie

Wie das Herzogliche Bräustüberl  am Tegernsee berichtet, hat Google, wenige Stunden vor Verhandlungsbeginn, die Ansprüche der Traditionswirtschaft anerkannt und geht damit einem Rechtsstreit aus dem Weg. Wirt Peter Hubert hatte den Internet-Riesen verklagt. Grund waren Angaben von Google zu angeblichen Wartezeiten in dem Gasthaus.

Laut Bräustüberl teilte Google LLC in einem Schriftsatz an das Landgericht München I mit, dass man die Ansprüche des Herzoglichen Bräustüberls Tegernsee anerkenne. Die von Wirt Peter Hubert beanstandeten Angaben zu falschen Wartezeiten gehören damit der Vergangenheit an. Das für Mittwochvormittag angesetzte Gerichtsverfahren wurde noch am Abend „wegen Anerkenntnis“ abgesetzt.

Ein Google-Sprecher bestätigte die Absage des Termins gegenüber der Deutschen Presse Agentur. „Wir haben die Funktion 'Wartezeiten' ja bereits im Juli wunschgemäß für das Restaurant am Tegernsee gesperrt. Ebenso haben wir die Forderung anerkannt, die Funktion gesperrt zu lassen.“ Dem Wirt stehe es aber frei, die Wartezeitenangaben in Zukunft wieder freischalten zu lassen.

Der Rückzieher des Internetriesen in dem ungleichen Bayerischer-David-gegen-US-Goliath-Duell kommt einer Sensation gleich. „Dass Google einen Anspruch freiwillig anerkennt, habe ich noch nicht erlebt“, sagt Peter Huberts Rechtsbeistand Dr. Thomas Glückstein. Klar erkennbar ist aber auch: „Google wollte es keinesfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.“ Nach dem enormen Medienecho, das Huberts Schritt in den vergangenen Wochen ausgelöst hatte, wäre auch am morgigen Verhandlungstermin mit erheblicher Pressepräsenz zu rechnen gewesen. Neben einer Reihe von Printjournalisten hatte sich auch Radio-, TV- und Webredaktionen angekündigt.

Zugleich entziehe sich Google durch die Anerkenntnis aber dem zweiten Aspekt der Klage, in dem es um die grundsätzliche Rechtsfrage gehe, ob eine Klage gegen einen US-Konzern in Deutschland gestellt werden könne, so ein Pressetext des Bräustüberls. 

Das Herzogliche Bräustüberl Tegernsee hatte es mit dem Giganten aufgenommen: Wirt Peter Hubert verklagte den Internet-Riesen Google wegen Angaben zu angeblichen Wartezeiten. Denn auch wenn die Gaststätte an Oberbayerns Promi- und Touristenhotspot meist gut besucht ist, müssen Gäste laut Hubert nicht warten. Laut Google waren es hingegen oft 15 Minuten, an Wochenenden sogar auch mal 90 Minuten. Dabei lobten Gäste an gleicher Stelle im Internet bei den Bewertungen eine «schnelle Bedienung» und «Top Service».
 

Was folgte, war eine Ochsentour, in der das Bräustüberl telefonisch und schriftlich versuchte, die Angaben richtigzustellen oder auch nur Informationen darüber zu erhalten, wie die Hinweise zustande kommen oder was konkret mit „Wartezeit“ gemeint ist (auf Einlass, einen Tisch, das Essen, die Rechnung?).

Huber lieferte Material, das bewies, dass Gäste sogar in Spitzenzeiten ohne nennenswerte Verzögerung Plätze fanden, während online von stundenlangen Wartezeiten zu lesen war. – Letztlich alles ohne Erfolg. Die Angaben, so ein Sprecher von Google, beruhten auf einem Algorithmus, der weltweit gleich und somit nicht veränderbar sei.

„Hier werden falsche Informationen wie Tatsachen dargestellt, und um sie richtigzustellen, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen, der nicht nur teuer und belastend ist, sondern auch völlig offen in Bezug darauf, wie er ausgeht“, so Huber.

Google hatte die Angaben im Juli zwar aus dem Netz genommen. (Tageskarte berichtete) Laut Huberts Anwalt Thomas Glückstein hat das Unternehmen aber keine Unterlassungserklärung abgegeben.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer über Lieferplattformen bestellt, zahlt nicht nur fürs Essen: Je nach Modell kassieren Lieferdienste 13 bis 30 Prozent Provision. Gleichzeitig behalten sie den direkten Zugang zu den Kundendaten. Für viele Gastronomen wird das zum teuren Geschäft – DEHOGA warnt: Bei solchen Margen können sich nur wenige Restaurants die Zusammenarbeit leisten.

Der erste Restaurant Impact Report von OpenTable untersucht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Restaurants in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen Ausgaben rund um Restaurantbesuche, Beschäftigung, Gemeinschaft und das Verhältnis zwischen Gästen und Betrieben.

Zwei-Sterne-Koch Paul Stradner plant im ersten Quartal 2027 sein erstes eigenes Restaurant im 1839 Malerhaus in Achern. Julian Schmid soll die Küche vor Ort gemeinsam mit ihm verantworten; seine Tätigkeit in der Villa René Lalique setzt Stradner fort.

Cornelia Poletto hat auf dem Euref-Campus Düsseldorf ihre neue Kochschule und Eventfläche im Rahmen des Food-Festivals Chefs in Town mit einer italienischen Küchenparty eröffnet. Unterstützung gab es dabei von Nelson Müller und Ludwig Maurer.

Teaser: McDonald’s plant bis 2036 rund 8,5 Milliarden Dollar Unterstützung für Franchisenehmer. Der Konzern prüft proteinreichere Gerichte und will Küchen, Technik und Restaurantgestaltung verändern.

Restaurants und Cafés in Kroatien müssen ab dem 1. Oktober neben aktuellen Preisen auch Referenzpreise ausweisen. Der Zagreber Gastronomieverband befürchtet Verwirrung bei Gästen.

Die traditionsreiche Berliner Feinkost-Institution Rogacki kehrt mit einem Pop-up-Standort in die Markthalle Neun zurück und bereitet die Rückkehr nach Charlottenburg vor.

Ab Oktober müssen kroatische Restaurants und Cafés neben dem aktuellen Preis auch einen historischen Referenzpreis ausweisen. Arbeitgeber kritisieren den bürokratischen Mehraufwand.

Die Jeunes Restaurateurs Deutschland haben in der Villa Marburg in Heigenbrücken den diesjährigen Team Day ausgerichtet. Im Mittelpunkt des Treffens standen neun unterschiedliche Masterclasses sowie der sogenannte Markt der Genüsse.

Das Hamburger Sterne-Restaurant Haebel beendet am 31. Dezember 2026 seinen regulären Betrieb. Fabio Haebel nennt Grenzen der vorhandenen Infrastruktur als Grund und kündigt weitere Veranstaltungen in den bisherigen Räumen an.