Streit um Wiesn-Zelte: Wirt will bis zum EuGH ziehen

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Die traditionellen Oktoberfestzelte gelten als Sinnbild bayerischer Gemütlichkeit und Herzstück des größten Volksfests der Welt - sollen sie wirklich europaweit ausgeschrieben werden? Mit einem entsprechenden Vorstoß sorgt ein Münchner Wirt für Wirbel. Im ersten Anlauf ist er gescheitert: Die Vergabekammer Südbayern wies seinen Nachprüfungsantrag gegen die Vergabe von zwei großen Wiesnzelten zurück, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte. 

Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne), Wiesnchef Christian Scharpf (SPD), Wiesnstadträtin Anja Berger (Grüne), die Vereinigung der Wiesnwirte und die Münchner Brauereien begrüßten die Entscheidung. Sie sei ein wichtiges Signal, bestätige das Vorgehen der Stadt - und unterstreiche, dass kommunales Handeln auch im Spannungsfeld europäischer Rahmenbedingungen Raum für den Schutz lokaler Traditionen lasse, sagte Krause. 

Wirt kämpft um großes Wiesnzelt - und will bis zum EuGH gehen

Doch der Streit ist keineswegs beendet. Der Wirt Alexander Egger, Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH, die den Antrag gestellt hatte, kündigte an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen. 

Die WE Gutshof GmbH hatte die Prüfung für zwei zentrale Zelte beantragt: das Paulaner-Festzelt und für das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel, das seit mehr als 150 Jahren - seit 1867 - in Händen der Familie Schottenhamel ist. 

«Wir wollen, dass die Stadt München die begehrten Festzeltplätze künftig nach transparenten, objektiven und fairen Kriterien vergibt, und damit allen leistungsfähigen Bewerbern eine reelle und gleichberechtigte Chance auf ein großes Festzelt eröffnet», ließ Egger mitteilen. «Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen – notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg –, damit auf dem Oktoberfest echte Chancengleichheit gewährleistet wird.»

Egger, der bisher mit der Münchner Stubn ein kleines Wiesn-Zelt betreibt, will nun ein großes Zelt bekommen, hatte sich hierfür beworben, ging aber bisher leer aus. Neben dem Antrag bei der Vergabekammer wandte er sich in einem Eilantrag gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn an das Verwaltungsgericht München. Hier sei noch keine Entscheidung gefallen, teilte das Gericht auf Anfrage mit. 

Wirte warnen vor grenzenloser Kommerzialisierung 

Die Sprecher der Wiesn-Wirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel - mit seinem Zelt direkt betroffen - warnten, bei einer europaweiten Ausschreibung gerate das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne. «Durch eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren und nicht mehr so sein wie früher», sagt Inselkammer. Schottenhamel ergänzte, die Wiesn sei ein Stück Heimat und kulturelle Identität. «Wir dürfen sie nicht den internationalen Multis opfern, die nur auf Gewinnmaximierung aus sind.»

Oberbürgermeister Krause unterstrich, die Wiesn sei weit mehr als eine Großveranstaltung – «sie ist Ausdruck bayerischer Lebensart, ein Stück gelebter Kultur und ein weltweit bekanntes Symbol für München». 

Wiesnchef und Wirtschaftsreferent Scharpf sagte nach der Entscheidung der Vergabekammer: «Das ist ein guter Tag für die Wiesn, denn sie wird damit nicht zu einer gesichtslosen Großveranstaltung irgendwo in Europa.» Er betonte: «Das Oktoberfest bleibt ein Münchner und bayerisches Volksfest mit einer über 200-jährigen Tradition, die weltweit einzigartig ist.»

Der Verein Münchener Brauereien mahnte, neben den rein rechtlichen Bewertungen zu berücksichtigen, dass es auch um den Erhalt eines weltweit anerkannten kulturellen Formats gehe, dessen Glaubwürdigkeit auf Kontinuität und regionaler Identität beruhe. «Die Münchner Brauereien und ihr weltweit geschätztes Bier, insbesondere das Oktoberfestbier, sind Münchner Kulturgut mit großer Strahlkraft und seit Jahrhunderten untrennbar mit der Stadt und dem Oktoberfest verbunden.»

Vergabekammer: Keine Voraussetzung für EU-Recht

Die Vergabekammer hatte zu prüfen, ob es sich bei der Zuteilung der Festzelte durch die Landeshauptstadt München um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handelt und sich die Stadt daher anders als bisher bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts richten muss. 

Nach Auffassung der Vergabekammer liegen aber bei der von Egger angegriffenen Zuteilung von Schottenhamel-Zelt und Paulaner-Festzelt die Voraussetzungen für europäisches Vergaberecht nicht vor. Für eine ausschreibungspflichtige Dienstleistungskonzession müsste die Stadt als Veranstalterin der Wiesn gegenüber Brauereien und Festwirten einen einklagbaren Anspruch auf Betrieb der Festhallen während der Öffnungszeiten des Oktoberfests haben, hieß es. Die Zuteilungsverträge und die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 sehen aber keine Rechtspflicht zum Betrieb der Zelte vor, wie die Regierung von Oberbayern erläuterte.

Hier will Egger mit seinen Anwälten ansetzen. Er moniert eine angebliche Streichung der Betriebspflicht, just um dem Nachprüfungsantrag entgehen zu können. 

Für die Wirte von Schottenhamel- und Paulaner-Zelt wird der Streit zur Hängepartie: Vorerst darf die Stadt die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte nicht abschließen. 

Neue Dimension im Streit um Bierzelte 

Sollte die Vergabepraxis doch noch kippen, wäre das ein Paukenschlag. Die Stadt München vergibt die Plätze für Zelte bisher nach einem Punktesystem, das gelegentlich kritisiert und von der Stadt immer wieder angepasst wurde. Um die Vergabe von Zelten wurde schon öfter vor Gericht gestritten. Die Forderung nach einer EU-weiten Ausschreibung ist aber neu. (dpa)


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