Tübinger Verpackungssteuer kommt vor das Bundesverfassungsgericht

| Gastronomie Gastronomie

Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen der Stadt Tübingen befassen. McDonald's teilte am Freitag mit, eine Franchise-Nehmerin aus Tübingen habe Verfassungsbeschwerde erhoben. Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte deren Eingang in Karlsruhe. Es geht um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai entschieden hatte, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck erheben darf.

Damit unterlag die Betreiberin einer McDonald's-Filiale in der Universitätsstadt, die unterstützt von dem Fast-Food-Konzern gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung geklagt hatte. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's noch durchgesetzt. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen. Andere Städte in Deutschland zeigten sich nach dem Urteil zunächst zögerlich, dem Beispiel aus Baden-Württemberg zu folgen. Als einen Grund nannten sie in einer Umfrage den Wunsch nach einer städteübergreifenden Lösung.

McDonald's erklärte am Freitag, die Franchise-Nehmerin weiter zu unterstützen. «Der Grund dafür ist, dass wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass es in dieser Fragestellung einer bundesweiten und -einheitlichen Lösung bedarf. Insellösungen wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar.» Eine bundesweite Lösung würde demzufolge nicht nur Planungssicherheit für die rund 200 lokalen mittelständischen Franchise-Nehmer und -Nehmerinnen bedeuten, sondern gleichzeitig auch notwendige Innovationen für nachhaltigere Verpackungen in der Breite fördern.

Die Verfassungsbeschwerde hat nach Auskunft der Stadt Tübingen im Moment keinerlei Auswirkungen auf die Verpackungssteuer. «Sie wird erhoben gemäß den Anpassungen des Bundesverwaltungsgerichts», sagte eine Sprecherin. Demnach sind je 50 Cent (netto) für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Einweggeschirr wie Pommesschalen fällig sowie 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel, etwa Trinkhalme. Eine frühere Obergrenze von 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit entfalle aber nach dem Urteil.

Mit dieser Anpassung gehe die Stadt jetzt in die sogenannte Steuerveranlagung, sagte die Sprecherin. Sprich: Die Betriebe müssen eine Steuererklärung abgeben und erhalten nach Prüfung einen Steuerbescheid, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die nötigen Formulare sollen voraussichtlich kommende Woche an die Betriebe gesendet werden. Nach früheren Angaben der Stadt sind das rund 440.

Die Deutsche Umwelthilfe wiederum teilte mit: «Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald's mit allen Mitteln mutige Kommunalpolitik verhindern.» Die Verfassungsbeschwerde sei ein Spiel auf Zeit und solle wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung verhindern. «Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht.»


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Restaurantkette Loungers erwägt den Schritt auf den deutschen Markt. Das Unternehmen plant nach eigenen Angaben für die zweite Jahreshälfte 2026 die Suche nach einem ersten Standort.

Die Wirtschaftskammer Wien hat die Preisträger der diesjährigen Branchenpreise Goldener Schani und Goldene Jetti bekannt gegeben. Mit diesen Auszeichnungen werden Betriebe gewürdigt, die durch ihre Außenbereiche oder Freizeitkonzepte zur Attraktivität der Stadt beitragen.

Nach einem juristischen Krimi läuft nun der Oktoberfest-Aufbau. Wie auf Münchens größter Baustelle die Wiesn-Mini-Stadt wird – und was München-Besucher wissen müssen.

Internationale WM-Gäste sorgen in nordamerikanischen Restaurants für Debatten über Trinkgeldregeln. Viele Betriebe reagieren mit automatischen Servicegebühren auf ausbleibende Zahlungen.

Die Gastronomie-Marke Kneipe 80 plant eine Tournee durch Deutschland und Österreich. Dabei ergänzen neue Standorte und diverse Gastspiele bei Großveranstaltungen das bisherige Portfolio des Konzeptgebers Marc Uebelherr.

Zwei-Sterne-Koch Daniel Gottschlich plant für 2028 die Eröffnung eines zweiten Restaurantkonzepts. Das neue Projekt soll unabhängig vom Ox & Klee betrieben werden und nach Unternehmensangaben Kulinarik, Technologie und Inszenierung zu einem immersiven Gastronomieerlebnis verbinden.

Casualfood nimmt am Flughafen Düsseldorf den ersten Slim Chickens Standort an einem deutschen Airport in Betrieb. Das Konzept ergänzt das gastronomische Portfolio des Flughafens um ein weiteres internationales Angebot.

Superschmarrn erweitert sein Filialnetz und will im Juli 2026 einen fünften Standort am Friedensplatz in Bonn eröffnen. Hinter dem Gastronomiekonzept stehen die Gastronomen Gunilla und Thomas Hirschberger, die unter anderem als Gründer der Marken Sausalitos und Hans im Glück bekannt sind.

Mit deutlichen Worten kritisiert Jürgen Dollase die Präsentation der Michelin-Sterne 2026. Sein Kommentar richtet sich sowohl gegen den Ablauf der Veranstaltung als auch gegen die Ausrichtung des Guide Michelin.

Die Sommelier-Union Deutschland blickt auf ihr fünfzigjähriges Bestehen zurück und bestätigt im Rahmen des Sommelier-Campus die Vereinsführung um Präsidentin Yvonne Heistermann.