Zwei Mitarbeiter der Burger-Kette „Hans im Glück“ hatten sich in einer Münchner Filiale über längere Zeit an der Kasse bedient und so 27.000 Euro ergaunert. Wie unter anderem die tz berichtet, rechneten beide Männer über mehr als fünf Monate falsch ab und zahlten sich die Differenz einfach selbst aus.
Möglich waren diese Taten durch technische Fehler im Kassensystem, wie die Staatsanwältin am Freitag während des Prozesses laut tz erklärte. Hans im Glück zeigte sich schockiert. Sie seien tief betroffen, dass es zu diesem Vorfall überhaupt gekommen sei, so eine Sprecherin. Da die internen Prozesse in der Zwischenzeit jedoch vollständig digitalisiert wurden, könnten künftig derartige Vorfälle ausgeschlossen werden.
Der Richter verurteilte die beiden Täter zu zwei Jahren bzw. einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Einer der Verteidiger teilte noch einmal gegen das Unternehmen aus: Den Angeklagten sei es sehr einfach gemacht worden, so seine Einschätzung. Doch zum Glück seien im Anschluss die Sicherheitsbedingungen bei Hans im Glück geändert worden.













