Verpackungen - Hoteliers und Gastronomen müssen sich registrieren

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Wer sogenannte „Serviceverpackungen“ als „Letztvertreiber“ abgibt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 registrieren lassen. Das gilt auch für Gastronomen und Hoteliers.

Verpackungen für die „Übergabe von Speisen oder Getränken an die Gäste und Kunden befüllen“. Es geht um Becher, Boxen, Schalen, Schachteln und Tüten.

Registrierungspflicht besteht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Stichtag ist der 1. Juli 2022. Bis dahin muss die Registrierung vorgenommen worden sein. Wurde die Registrierung nicht bis zum 01.07.2022 vorgenommen, besteht ein Vertriebsverbot. Mit Ware befüllte Serviceverpackungen dürfen von dem Unternehmen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sollten diese dennoch vertrieben werden, drohen Bußgelder.

Registrierungspflicht für alle Verpackungen

Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID dann für alle Verpackungen. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen – zu denen häufig auch Betriebe der Gastronomie gehören – sind hiervon betroffen.

Serviceverpackungen

Serviceverpackungen sind alle Verpackungen, die erst für die Übergabe von Speisen oder Getränken an die Gäste bzw. Kunden im Restaurant, in der Gaststätte, im Hotel, im Imbiss und ähnlichen Betrieben befüllt werden, so zum Beispiel:

  • Becher und Tassen für Heiß/Kaltgetränke, inklusive Deckel
  • Becher für Eis, Milchshakes, Spirituosen etc.
  • Teller für Suppen, Menüteller und dergleichen
  • Salatschalen, Menüschalen mit und ohne Deckel
  • Menü- und Snackboxen, z.B. Lunchboxen, Nudelboxen, Pizzaschachteln
  • Beutel, Tüten, Tragetaschen aller Art
  • und Weitere.

Registrierung bis zum 30. Juni 2022 vornehmen

Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID besteht selbst dann, wenn die Betriebe ihre (verpackungsrechtlichen) Pflichten an einen Vorvertreiber delegiert haben.

Auch wenn ausschließlich Serviceverpackungen in Verkehr gebracht und ausschließlich vorbeteiligt gekauft werden, müssen Sie sich daher im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot.

Neu- oder Änderungsregistrierungen im Verpackungsregister LUCID sind bereits jetzt möglich. Die Registrierung muss spätestens bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Neues DEHOGA-Merkblatt zur erweiterten Registrierungspflicht (Mai 2022)

Der DEHOGA-Bundesverband hat zur „Erweiterten Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen" ein neues, hier verlinktes Merkblatt erstellt. Es enthält Informationen zur Registrierungspflicht sowie Links zu Hilfestellungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die unter anderem spezielle FAQs zu „Serviceverpackungen in der Gastronomie" erstellt hat.


 

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