Wer nicht absagt, zahlt - No-Show-Gebühr im Restaurant-Alltag

| Gastronomie Gastronomie

Der Tisch ist gedeckt, der Wein geöffnet und das Essen vorbereitet - nur die Gäste fehlen. Dieses Szenario fürchten Gastronomen vor allem im gehobenen Bereich, denn es bedeutet einen nicht zu ersetzenden wirtschaftlichen Verlust für sie. Dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zufolge haben sogenannte No-Shows, also das Nichterscheinen trotz Reservierung, oder das sehr kurzfristige Absagen zugenommen. Der Verbindlichkeit steht laut Christian Heller vom Deutschen Knigge-Rat die «Fear of a better option» gegenüber. Menschen scheuen sich, sich festzulegen und halten sich bis zur letzten Minute alle Optionen offen. Immer mehr Restaurants in Deutschland erheben deswegen inzwischen eine No-Show-Gebühr, wenn Gäste trotz Reservierung nicht kommen oder kurzfristig absagen.

Eines von ihnen ist das Sternerestaurant «bi:braud» in Ulm. «Es tritt vermehrt auf, dass Leute in mehreren Restaurants reservieren und kurzfristig entscheiden: Da gehen wir am Abend hin», erzählt Sommelier Holger Baier. Storniert werde in den anderen Restaurants dann auch nicht. «Wenn die Leute ein Menü vorbestellt haben, ist es irgendwann nicht mehr wirtschaftlich», erklärt er. Schließlich seien es einige Teller und hochwertige Lebensmittel, die in der gehobenen Gastronomie auf den Tisch kommen. Wenn ein Café einen reservierten Tisch mit Laufkundschaft gleich wieder belegen könne, sei das eine andere Sache.

«Oft sind sich die Gäste, die ohne Absage einen reservierten Tisch nicht in Anspruch nehmen, nicht bewusst, mit welchem finanziellen und organisatorischen Aufwand die Auslastungsplanung eines Restaurants verbunden ist», führt eine Dehoga-Sprecherin aus. «Insbesondere für Restaurants mit einer kleineren Anzahl von Tischen, mit einem besonders hochwertigen Speisenangebot, also mit einem hohen Wareneinsatz, mit langen Reservierungszeiten und fehlender Laufkundschaft sind leere Tische besonders ärgerlich.» Den frei gewordenen Tisch an andere Gäste zu vergeben, sei oft nicht möglich.

Für die Gebühr kann es laut Anwalt Alexander Rilling eine Rolle spielen, ob Gäste ein Menü mitbestellt haben. «Darauf bereitet sich der Gastwirt konkret vor, kauft gezielt ein», sagt Rilling. Da könne man einen Teil dessen, was das Menü gekostet hätte, bei Nichterscheinen erheben, als eine Art pauschalen Schadenersatz. Schwieriger werde es für einen Gastwirt bei einer Reservierung ohne Menü. Denn da könne man zwar schätzen, was die Gäste konsumiert hätten, man wisse es aber nicht so genau wie bei einem Menü. In jedem Fall müsse etwas wie eine No-Show-Gebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Außerdem sollten Gäste einen Hinweis auf die Gebühren bekommen und diesen auch bestätigen. 

Im «bi:braud» bekommen Gäste den Hinweis auf die Gebühr laut Sommelier Baier zusammen mit den anderen Daten zur gewünschten Reservierung in einer E-Mail. In einem Reservierungsportal müssen sie die Reservierung demnach noch einmal bestätigen und dabei auch ihre Kreditkarte hinterlegen. Außerdem erscheine der Hinweis auf die Gebühren bei Nichterscheinen oder zu spätem Absagen als Pop-Up bei der Buchung. Einige Restaurants rufen ihre Gäste auch am Tag des Besuchs von sich aus noch einmal an und fragen nach, ob man kommt. Mit so einem persönlichen Gespräch wird das einfache Nichterscheinen schwieriger.

Seit zwei Jahren gibt es die No-Show-Gebühr in dem Ulmer Restaurant, doch tatsächlich erhoben wurde sie laut Baier nur zweimal. «Wir haben zum Glück zuverlässige Gäste», sagt er. Und Kulanz spiele auch immer eine Rolle. «Wenn jemand krank wird, wird er krank», meint der Sommelier. Dass immer mehr Restaurants in Deutschland eine solche Gebühr erheben, ist laut Baier ein schon seit mehr als zehn Jahren laufender Prozess und eigentlich der neue Standard. «In der gehobenen Gastronomie und in anderen Ländern ist das normal.» 

Das sagt auch Heller vom Deutschen Knigge-Rat. «In den USA ist es in manchen Städten bereits üblich, dass die Gäste bei der Buchung ein Ticket für das Essen kaufen müssen.» Wirtschaftlich sei es ein schwieriger Diskurs, meint Heller. «Im Deutschen Knigge-Rat sprechen wir über die Angst vor Beziehungsabbruch, die bei etlichen Profis dazu führt, auf eine Gebühr zu verzichten.» Verbindlichkeit sei aber zweiseitig. 

«Es gilt grundsätzlich die Empfehlung, eine Reservierung zu einer bestimmten Uhrzeit nicht länger als 15 bis 20 Minuten zu überziehen», sagt Heller. «Es wird auch empfohlen, sich bei Verspätungen auch telefonisch zu melden.» Und wenn dann doch einmal wirklich etwas dazwischenkommt, sollte man absagen, sobald man weiß, dass es nicht klappt, sagt Heller. «Es sollte aber auf jeden Fall abgesagt werden, das gehört zum guten Anstand.» 

Manchmal sei es im Alltag schwer, Verbindlichkeit zu leben, sagt Heller, betont aber: «Wie wir in der letzten Sitzung des Knigge-Rats besprochen haben, führt Grenzen setzen zu Wertschätzung. Das gilt für Gäste und Gastgeber.» Holger Baier bestätigt das mit Blick auf die No-Show-Gebühren. «Die Leute nehmen's uns nicht krumm.»


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat die Jury für den Branchenpreis 2026 vorgestellt und die Bewerbungsfrist bis zum 4. Mai verlängert. Die unabhängige Runde bewertet Konzepte aus der Branche, die im September in München ausgezeichnet werden.

Das neue Frankfurter Hotel Kennedy 89 hat sein Restaurant Eighty Nine eröffnet, das levantinische Küche mit regionalen Einflüssen kombiniert. Unter der Leitung von Küchenchef Philipp Grosser setzt der Betrieb auf gemeinschaftliche Speisekonzepte und regionale Partnerschaften.

Der aktuelle Fitness-Check für die österreichische Gastronomie weist eine leichte Umsatzstabilisierung aus, die jedoch primär auf Preiserhöhungen basiert. Hohe Mitarbeiterkosten und Frequenzen unter dem Vorkrisenniveau belasten die Branche weiterhin.

Die Gastro-Marke Gustavo Gusto hat, gemeinsam mit dem Automatenhersteller Stüwer, ein neues Vertriebsmodell vorgestellt. Wie das Unternehmen mitteilt, soll der sogenannte „Gustavomat“ als automatisierter Pizzaautomat künftig den Verkauf von Tiefkühlpizza rund um die Uhr ermöglichen.

Nach dem angekündigten Markteintritt von Taco Bell werden erste konkrete Ausbaupläne bekannt. Laut Medienberichten sind unter anderem mindestens 15 Standorte in Bayern vorgesehen.

Die Burgermeister-Gruppe hat nach eigenen Angaben mit der Eröffnung ihres 30. Standorts einen weiteren Expansionsschritt vollzogen. Der neue Betrieb befindet sich in München und wurde am 12. April 2026 in der Türkenstraße eröffnet, wie das Unternehmen mitteilt.

Wie Restaurantbetreiber die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro 2026 in ihrer Preiskalkulation richtig berücksichtigen – mit konkreten Methoden, Faustregeln und Kommunikationstipps für faire Preise.

Im Wuppertaler Luisenviertel bietet das Restaurant „Al Moudyaf“ nach Berichten von Talzeit und Bild regelmäßig kostenlose Mahlzeiten für Bedürftige an. Betreiber Ahmad Daoud bewirtet demnach auch Gäste ohne Geld und stellt ihnen eine Speisekarte ohne Preise zur Verfügung.

Bei den Halbfinals des Rudolf Achenbach Preises 2026 sind nach Angaben der Veranstalter insgesamt sechs Nachwuchsköche für das Finale ermittelt worden. Die Wettbewerbe fanden in Düsseldorf, Fulda und Osnabrück statt. Insgesamt 24 Auszubildende nahmen daran teil, nachdem sie zuvor aus mehr als 70 Bewerbern ausgewählt worden waren.

Das Maschseefest 2026 in Hannover startet in diesem Jahr bereits am 22. Juli mit angepassten Öffnungszeiten. Die Veranstalter präsentieren zudem eine neu besetzte Foodmeile mit zusätzlichen kulinarischen Konzepten.