Zubereitete Speise: Unbelegte Brötchen dürfen ganzen Sonntag verkauft werden

| Gastronomie Gastronomie

Eine Münchner Bäckerei darf in ihren drei Filialen auch an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Begrenzung ihre Brötchen verkaufen, wie nun das Oberlandesgericht München (OLG) entschied. Schon die Vorinstanz hatte entschieden, dass die Verkäufe durch das Gaststättengesetz gedeckt seien. Demnach dürfe der Schank- oder Speisewirt auch außerhalb der Sperrzeit zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch zubereitete Speisen an jedermann über die Straße abgeben. Einen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz verneinte das Landgericht.

Dies bestätigte nun auch das OLG. Die Verkäufe von unbelegten Brötchen und Broten begründen nach Auffassung des OLG keinen Verstoß gegen die Regelungen des Ladenschlussgesetzes und der Sonntagsverkaufsverordnung, weil sie nach dem Gaststättengesetz erlaubt seien. Der Senat stellte zunächst fest, dass der Verkauf von Backwaren durch die Beklagte an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden an den genannten Tagen unstreitig sei. Diese Verkäufe seien jedoch durch die Ausnahmeregelung im Gaststättengesetz gedeckt und damit zulässig. Dies deshalb, weil die Beklagte in den jeweiligen Filialen ein Gaststättengewerbe betreibe, da in den Filialen Sitzgelegenheiten vorhanden seien, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen könnten. Es handle sich um sog. Mischbetriebe aus Ladengeschäft und Cafébetrieb. Dabei komme es auch nicht darauf an, welcher Teil überwiege. Ausreichend sei, dass die Bewirtungsangebote mit Sitzgelegenheiten in Bäckereibetrieben mit angeschlossenen Cafés auch tatsächlich genutzt würden.

Die weiteren Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung des Gaststättengesetzes bejahte der Senat. Insbesondere könne sich der Kläger nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es sich bei den an der Verkaufstheke verkauften Backwaren nicht um "zubereitete Speisen" i.S.d. Gaststättengesetzes handeln würde. Denn bei den von der Beklagten hergestellten Brote und Brötchen handele es sich um verzehrfertige Nahrungsmittel, deren Rohstoffe durch den Backvorgang zum Genuss verändert worden seien. Die Brote und Brötchen würden auch im jeweiligen Betrieb der Beklagten verabreicht. Es entspreche der Lebenserfahrung, dass die Gäste eines Cafés mit angeschlossener Bäckerei dort auch unbelegte Brötchen und/oder Brot und sonstige Backwaren bestellen können, etwa im Rahmen eines Frühstücks. Solange es sich bei dem Straßenverkauf nicht um größere Mengen handle, sei davon auszugehen, dass die verkaufte Ware auch zum alsbaldigen Verzehr bzw. Verbrauch bestimmt sei.

Der Senat hat die Revision zum BGH zugelassen, weil er davon ausging, dass über die Auslegung der maßgeblichen Vorschrift im Gaststättengesetz bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und sich diese Frage in einer Vielzahl weiterer Fälle stellen kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Michelin Guide hat elf verbreitete Irrtümer rund um Sterne, Inspektoren und Bewertungsverfahren aufgegriffen. Die Organisation erläutert dabei ihre Kriterien für die Auszeichnung von Restaurants und die Arbeitsweise ihrer Prüfer.

Das Berliner Zwei-Sterne-Restaurant Facil startet zum 25-jährigen Jubiläum eine sechsteilige Podcastreihe mit Reiner Veit. Das Audioformat beleuchtet ab dem 24. Juni 2026 die Geschichte und die personelle Kontinuität des Gastronomiebetriebs.

Bei den Frankfurter Gastro Talent Awards 2026 wurden Liv Geller als Kochtalent und Mihail Zaiat als Bartalent ausgezeichnet. Die Veranstaltung kehrte nach einer dreijährigen Pause als Teil des Rahmenprogramms der Michelin-Gala zurück.

Am Dienstag gibt der Guide Michelin in Frankfurt am Main die neuen Sterne für Deutschland bekannt. Bereits eine Woche zuvor hatte der Restaurantführer zehn neue Bib-Gourmand-Auszeichnungen veröffentlicht.

Starbucks Korea hat nach einem Werbe-Skandal sämtliche der über 2.000 Filialen in Südkorea vorzeitig geschlossen. Die Cafés wurden am Nachmittag dichtgemacht, damit Mitarbeiter an einer verpflichtenden Geschichtsschulung teilnehmen können.

Der Dresdner Historiker Andreas Rutz sieht Restaurants, Kneipen und gemeinsames Essen als wichtige Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens. Zugleich beobachtet er einen Wandel der Esskultur durch Fast Food, To-go-Angebote und veränderte Lebensgewohnheiten.

Der Wirt Alexander Egger bleibt bei einer Klage gegen die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest erneut erfolglos. Das Verwaltungsgericht wies seinen Eilantrag ab. Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen.

Lidl hat in Dundonald bei Belfast seinen ersten Pub eröffnet. Hintergrund sind besondere Regelungen des nordirischen Alkoholrechts, die dem Discounter den Verkauf alkoholischer Getränke in einer Gaststätte ermöglichen.

Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten.

Partner für Berlin hat zum 30-jährigen Jubiläum der Berliner Meisterköche die Nominierungen für das Jahr 2026 verkündet. Eine Jury wählte aus rund 150 Vorschlägen die Finalisten in sechs Kategorien aus, deren Gewinner im November gekürt werden.