Zubereitete Speise: Unbelegte Brötchen dürfen ganzen Sonntag verkauft werden

| Gastronomie Gastronomie

Eine Münchner Bäckerei darf in ihren drei Filialen auch an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Begrenzung ihre Brötchen verkaufen, wie nun das Oberlandesgericht München (OLG) entschied. Schon die Vorinstanz hatte entschieden, dass die Verkäufe durch das Gaststättengesetz gedeckt seien. Demnach dürfe der Schank- oder Speisewirt auch außerhalb der Sperrzeit zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch zubereitete Speisen an jedermann über die Straße abgeben. Einen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz verneinte das Landgericht.

Dies bestätigte nun auch das OLG. Die Verkäufe von unbelegten Brötchen und Broten begründen nach Auffassung des OLG keinen Verstoß gegen die Regelungen des Ladenschlussgesetzes und der Sonntagsverkaufsverordnung, weil sie nach dem Gaststättengesetz erlaubt seien. Der Senat stellte zunächst fest, dass der Verkauf von Backwaren durch die Beklagte an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden an den genannten Tagen unstreitig sei. Diese Verkäufe seien jedoch durch die Ausnahmeregelung im Gaststättengesetz gedeckt und damit zulässig. Dies deshalb, weil die Beklagte in den jeweiligen Filialen ein Gaststättengewerbe betreibe, da in den Filialen Sitzgelegenheiten vorhanden seien, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen könnten. Es handle sich um sog. Mischbetriebe aus Ladengeschäft und Cafébetrieb. Dabei komme es auch nicht darauf an, welcher Teil überwiege. Ausreichend sei, dass die Bewirtungsangebote mit Sitzgelegenheiten in Bäckereibetrieben mit angeschlossenen Cafés auch tatsächlich genutzt würden.

Die weiteren Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung des Gaststättengesetzes bejahte der Senat. Insbesondere könne sich der Kläger nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es sich bei den an der Verkaufstheke verkauften Backwaren nicht um "zubereitete Speisen" i.S.d. Gaststättengesetzes handeln würde. Denn bei den von der Beklagten hergestellten Brote und Brötchen handele es sich um verzehrfertige Nahrungsmittel, deren Rohstoffe durch den Backvorgang zum Genuss verändert worden seien. Die Brote und Brötchen würden auch im jeweiligen Betrieb der Beklagten verabreicht. Es entspreche der Lebenserfahrung, dass die Gäste eines Cafés mit angeschlossener Bäckerei dort auch unbelegte Brötchen und/oder Brot und sonstige Backwaren bestellen können, etwa im Rahmen eines Frühstücks. Solange es sich bei dem Straßenverkauf nicht um größere Mengen handle, sei davon auszugehen, dass die verkaufte Ware auch zum alsbaldigen Verzehr bzw. Verbrauch bestimmt sei.

Der Senat hat die Revision zum BGH zugelassen, weil er davon ausging, dass über die Auslegung der maßgeblichen Vorschrift im Gaststättengesetz bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und sich diese Frage in einer Vielzahl weiterer Fälle stellen kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

ALEX will im Sommer 2028 ein neues Restaurant im Westfield Ruhr Park in Bochum eröffnen. Für den Standort in den geplanten „Wald Terrassen“ sind rund 330 Sitzplätze sowie eine Investition von etwa zwei Millionen Euro vorgesehen.

Am Leipziger Hauptbahnhof eröffnet mit Robyn’s das erste deutsche Robotik-Restaurant. Zwei Roboter bereiten Speisen und Getränke zu, ein Mitarbeiter bestückt die Zutatenmagazine und unterstützt die Gäste.

Im Mai 2027 feiert Starbucks 25 Jahre auf dem deutschen Markt. Zum Internationalen Tag des Kaffees am 1. Oktober blickt das Unternehmen bereits jetzt auf die Entwicklung seiner Kaffeehäuser und die Anpassung an deutsche Vorlieben zurück.

Der Steigenberger Icon Frankfurter Hof eröffnet das neue Gastronomie-Ensemble „Français Jour · Soir“. Tagsüber setzt das Konzept auf französische Bistro-Kultur, abends stehen private Veranstaltungen und Dinner im Mittelpunkt.

Mit Smashed Croissants, Abnehmspritzen und Snacks auf die Hand verändert sich unser Essverhalten. Was hinter dem Snacking-Boom steckt, erklärt die Food-Spezialistin und Trendforscherin Karin Tischer.

Wer über Lieferplattformen bestellt, zahlt nicht nur fürs Essen: Je nach Modell kassieren Lieferdienste 13 bis 30 Prozent Provision. Gleichzeitig behalten sie den direkten Zugang zu den Kundendaten. Für viele Gastronomen wird das zum teuren Geschäft – DEHOGA warnt: Bei solchen Margen können sich nur wenige Restaurants die Zusammenarbeit leisten.

Der erste Restaurant Impact Report von OpenTable untersucht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Restaurants in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen Ausgaben rund um Restaurantbesuche, Beschäftigung, Gemeinschaft und das Verhältnis zwischen Gästen und Betrieben.

Zwei-Sterne-Koch Paul Stradner plant im ersten Quartal 2027 sein erstes eigenes Restaurant im 1839 Malerhaus in Achern. Julian Schmid soll die Küche vor Ort gemeinsam mit ihm verantworten; seine Tätigkeit in der Villa René Lalique setzt Stradner fort.

Cornelia Poletto hat auf dem Euref-Campus Düsseldorf ihre neue Kochschule und Eventfläche im Rahmen des Food-Festivals Chefs in Town mit einer italienischen Küchenparty eröffnet. Unterstützung gab es dabei von Nelson Müller und Ludwig Maurer.

Teaser: McDonald’s plant bis 2036 rund 8,5 Milliarden Dollar Unterstützung für Franchisenehmer. Der Konzern prüft proteinreichere Gerichte und will Küchen, Technik und Restaurantgestaltung verändern.