Die Geschichte des berühmten Hotels Adlon am Brandenburger Tor beschäftigt am Donnerstag (12.00 Uhr) das Verwaltungsgericht Berlin. Die Familie Adlon fordert vom Land Berlin die Rückübertragung von Grundstück und Hotel. Hintergrund ist die Enteignung der Immobilie im Familienbesitz kurz nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Kern des Streits geht es um die Rolle der Familie im Nationalsozialismus und die Rechtmäßigkeit der Enteignung des Luxushauses. Das Gericht geht von einem regen Interesse an dem Prozess aus und verhandelt im großen Plenarsaal. Nach Angaben einer Sprecherin könnte das Urteil noch am selben Tag gesprochen werden.
Einen ersten Antrag auf Rückübertragung der Adlon-Erben hatte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 abgelehnt. Die Kläger sehen jedoch neue Beweise dafür, dass sie selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden sind, und haben 2019 beantragt, das Verfahren wieder aufzugreifen. Die Adlons seien «faktisch enteignet» worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung, wird argumentiert.













