AGB from Hell: Airbnb erhält Negativpreis des Schweizer Konsumentenschutz

| Hotellerie Hotellerie

Aus über 36.000 Wörtern bestehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von Airbnb. Zudem ist der größte Teil des Kleingedruckten, mit dem sich jede Kundin und jeder Kunde in der Schweiz einverstanden erklären muss, nur in Englisch verfügbar. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter verliehen deshalb die Konsumentenorganisationen den Negativpreis «klein aber gemein» an Airbnb für besonders kundenunfreundliche AGB.

Kundenunfreundliche und unlesbare Geschäftsbedingungen sind weit verbreitet. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter, der acsi aus dem Tessin und der Westschweizer FRC untersuchte der Konsumentenschutz die AGB von Anbietern aus unterschiedlichsten Branchen auf Fairness und Ausgewogenheit. Airbnb schlägt mit ihren AGB dem Fass den Boden aus und geht als klare «Siegerin» hervor.

Das Kleingedruckte von Airbnb umfasst über 36’000 Wörter, sind zum großen Teil ausschließlich in Englisch verfügbar und sind neben dem Hauptdokument in acht weitere separate Kapitel aufgeteilt. Zudem muss der Kunde zu Beginn entscheiden, ob für ihn die Variante «european users» oder «non-european users» gilt. Für in der Schweiz lebende Personen gilt die zweite Fassung, was nicht jedem Nutzer auf Anhieb klar sein dürfte.

Lesedauer von weit mehr als vier Stunden
 

Konsumentenschutz-Mitarbeiter Lauritz Mori verlas die Airbnb-Bestimmungen in die Kamera: Nach einer Vorlesedauer von 4 Stunden und 17 Minuten warf Mori (jung, aufgeweckt und gut gebildet) entnervt und erschöpft das Handtuch. «Man müsste einen ganzen Tag investieren, um die AGB der Airbnb auch nur halbwegs zu verstehen», zieht er Bilanz. Auch Powersnacks und starker Kaffee halfen nicht.

Das Gesetz verbietet unfaires Kleingedrucktes

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet AGB, die Konsumenten «erheblich und ungerechtfertigt» benachteiligen. Der Kunde muss in der Lage sein, sich mit Hilfe der AGB über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Für den Nutzer, der über Airbnb ein Zimmer für eine Nacht mieten möchte, ist dies offensichtlich nicht möglich.

Die AGB von Airbnb sind somit nicht mit den im Gesetz verankerten Grundsätze von Fairness und Ausgewogenheit vereinbar. Eine gerichtliche Klage gegen Airbnb steht dennoch nicht zur Diskussion – auch nicht für den Konsumentenschutz. Viel zu groß sind die finanziellen und beweistechnischen Hürden. Die geltende Zivilprozessordnung verhindert es weitgehend, dass Konsumenten und private Organisationen ihre Rechte gerichtlich einklagen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Microsoft berichtet über erneute Cyberangriffe über Hotelnetzwerke. Die Angreifer nutzten vermeintliche Aktualisierungen und Anmeldeaufforderungen, um Schadsoftware zu verbreiten und Zugang zu Konten zu erlangen.

Travel + Leisure Co. und Wyndham erweitern ihre Zusammenarbeit, um klassische Hotels unter der Marke Sports Illustrated Resorts zu entwickeln. Für Chicago, Baton Rouge und Tuscaloosa nennt eine Mitteilung geplante Projektabschlüsse beziehungsweise Eröffnungen für 2027 und 2028.

Die Gelder der Betreiber-GmbH des ehemaligen Hilton-Hotels in Frankfurt-Gravenbruch bleiben eingefroren. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass auch die Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters daran nichts ändere.

Motel One und B&B Hotels erhalten im Treugast Rating 2026 erneut die Bestnote AAA. Odyssey Hotel Group steigt mit BBB ein, während Premier Inn und travdo ausgezeichnet werden.

Die Investmentgesellschaft Ardian und die Wohnplattform Rockfield haben eine Mehrheitsbeteiligung an dem Hybridhotel The Social Hub in Berlin am Alexanderplatz erworben. Die Transaktion markiert den ersten Schritt der neuen Wachstumsstrategie.

Stayery expandiert nach Österreich und realisiert gemeinsam mit der Real-Treuhand Immobilien ein neues Haus in Wien. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Anfang 2030 vorgesehen.

Wenn Prozesse digitalisiert und automatisiert werden, muss dies immer mit einem finanziellen ROI einhergehen, sagt Lukas Fritschi, CEO von b_smart hospitality in einer neuen Folge des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“. Wie das insbesondere auch Hotels in B-Lagen gelingen kann und welche Balance dabei wichtig ist, lesen Sie im Beitrag – oder hören Sie im Gespräch mit Host Oliver Meyer.

Die IHG-Marke Ruby hat mit dem Ruby Lilou ihr erstes Hotel in Frankreich eröffnet. Das Haus in Marseille verfügt über 237 Zimmer und wird gemeinsam mit dem neuen Ruby Yani Workspace betrieben.

Novum Hospitality weist für 2025 Gesamterlöse von 450,9 Millionen Euro aus, 4,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Zugleich integrierte die Hotelgruppe 40 Bestandshotels in die IHG-Systeme und sicherte acht Neubauprojekte.

Likestay erweitert sein Portfolio um zwei gepachtete Hotels auf rund 250 Zimmer. In Bochum übernimmt die Marke den Betrieb des bisherigen Wald & Golfhotels Lottental aus der Insolvenz, in Regensburg das bisherige Atrium im Park Hotel.