„Erstaunt und nach wie vor kämpferisch“ reagiert a&o-Gründer und CEO Oliver Winter: „Wir machen weiter!“ Am vergangenen Montag hatte die Berliner Budgetgruppe in einem Klageverfahren Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in Hamburg eingereicht. Dieser Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht in erster Instanz abgelehnt.
In seiner Begründung räumt es Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots ein und schließt eine „Verletzung der Grundrechte der Antragstellerin“ (a&o) nicht aus. Es hält aber die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verbots im Eilverfahren nicht für gegeben und adressierte zugleich für das Hauptsacheverfahren einen umfangreichen Fragenkatalog an das Land.
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a&o-Jurist Florian Schöfer: „Für das Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht es weitgehend genügen lassen, dass der Zweck die Mittel heiligt. Juristisch lässt sich so argumentieren. Wir hoffen aber, dass die offenkundigen Zweifel an dem Nutzen des Beherbergungsverbots das Oberverwaltungsgericht dazu bewegen werden, uns sofortigen Rechtsschutz zu gewähren.“
Hamburg und Sachsen-Anhalt sind, nachdem das Beherbergungsverbot in Schleswig Holstein am Freitag gekippt wurde, damit die letzten beiden Bundesländer, in denen weiterhin ein Beherbergungsverbot gilt.
„Wir machen weiter – auch für die gesamte Branche“
„Wir machen weiter, die Einlassungen des Gerichts bestärken uns hier“, bekräftigt Winter, „wir machen das für die Branche, aber auch im Sinne von bundeseinheitlichen Regeln, die dann auch von einer breiten Mehrheit Akzeptanz finden und getragen werden.“
Die Sinnhaftigkeit des Beherbergungsverbot hatte selbst Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher schon infrage gestellt. Oliver Winter: „Hotels sind nicht die Brennpunkte. Im Gegenteil: Mit umfangreichen Hygiene- und Sicherheitskonzepten haben wir in den letzten Monaten vorbildlich verantwortungsvoll gehandelt. Jetzt kämpfen wir weiter dafür, dass unsere Branche überlebt.“