Baustelle statt Fünfsterne-Urlaub: EuGH stärkt Anspruch auf Vollerstattung

| Hotellerie Hotellerie

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) präzisiert die Rechte von Reisenden bei mangelhaft erbrachten Pauschalreisen und definiert damit das Haftungsrisiko für Reiseveranstalter neu. Der Gerichtshof stellte klar, dass ein Reisender Anspruch auf volle Erstattung des Reisepreises haben kann, selbst wenn ihm bestimmte vertragliche Leistungen erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass die mangelhafte Erbringung so schwerwiegend ist, dass die Reise zwecklos wird.

Anlass für die Klarstellung war die Klage zweier polnischer Urlauber, deren All-inclusive-Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel in Albanien durch umfangreiche Abrissarbeiten und mangelhafte Verpflegung massiv beeinträchtigt wurde.

Volle Erstattung bei zwecklos gewordener Reise

Der EuGH legt fest, dass der Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung des gezahlten Preises nicht nur dann besteht, wenn sämtliche Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wurden. Er greift auch, wenn trotz erbrachter Teilleistungen deren mangelhafte Erfüllung ein so schwerwiegendes Ausmaß annimmt, dass die Pauschalreise objektiv ihren Zweck verliert.

Der Gerichtshof präzisiert hierzu: "Dies ist der Fall, wenn die mangelhafte Erbringung von Reiseleistungen so schwerwiegend ist, dass die Pauschalreise zwecklos wird, und die Reise für den Reisenden nicht mehr von Interesse ist."

Die finale Beurteilung, ob dieser Schweregrad erreicht ist, muss das jeweilige nationale Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vornehmen.

Haftungsbefreiung bei behördlichen Anordnungen

Hinsichtlich eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes stellt der EuGH fest, dass die Pauschalreiserichtlinie primär der Wiederherstellung des vertraglichen Gleichgewichts dient und nicht die Sanktionierung des Reiseveranstalters, etwa durch Strafschadensersatz, bezweckt.

Ein Reiseveranstalter kann sich von der Schadensersatzpflicht befreien, wenn er nachweist, dass die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung der Leistungen einem Dritten zuzurechnen ist und weder vorhersehbar noch vermeidbar war. Die Richtlinie sieht vor, dass diese Möglichkeit zur Haftungsentziehung nicht von einem etwaigen Verschulden des Dritten abhängt – ein Punkt, der dem polnischen Recht entgegensteht, das einen Nachweis des Verschuldens durch den Veranstalter verlangt.

Kriterium der Vorhersehbarkeit

Besondere Relevanz für die Hotellerie und Tourismusinfrastruktur haben Abrissarbeiten, die auf einen Akt der öffentlichen Gewalt zurückzuführen sind. Solche behördlichen Anordnungen werden nach Ansicht des EuGH normalerweise transparent erlassen und angekündigt.

Das nationale Gericht ist daher verpflichtet zu prüfen, ob der Reiseveranstalter oder der Betreiber der touristischen Infrastruktur über das Verfahren, das zum Erlass der Abrissentscheidung führte, informiert waren oder ob sie daran teilgenommen haben.

Der EuGH hält fest: "War der Veranstalter oder der Betreiber informiert oder haben sie am Verfahren teilgenommen, so kann der Abriss der in Rede stehenden Infrastruktur nicht als unvorhersehbar angesehen werden."

In einem solchen Fall kann der Veranstalter nicht von seiner Schadenersatzpflicht gegenüber den Reisenden befreit werden, da die Umstände als vorhersehbar gelten.

Hintergrund des Verfahrens: Bauarbeiten im Fünfsternehotel

Auslöser des Verfahrens war der Aufenthalt zweier polnischer Urlauber in einem All-inclusive-Fünfsternehotel in Albanien. Am Tag nach ihrer Ankunft begannen von den albanischen Behörden angeordnete Abrissarbeiten, die zum vollständigen Verlust der Schwimmbecken, der Strandpromenade und des Abstiegs zum Meer führten. Die Arbeiten dauerten vier Tage, jeweils von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr.

Zusätzlich zu den Lärmbelästigungen und dem Verlust zentraler Infrastruktur beklagten die Reisenden:

  • Lange Wartezeiten und Schlangen für Mahlzeiten.

  • Begrenzte Verfügbarkeit der Mahlzeiten, die ein frühzeitiges Erscheinen erforderte.

  • Den vollständigen Entfall des Snackangebots am Nachmittag.

  • Neue Bauarbeiten zur Aufstockung des Hotels um ein fünftes Stockwerk während der letzten drei Tage des Aufenthalts.

Die Reisenden klagten daraufhin auf volle Erstattung des Reisepreises sowie auf Schadensersatz.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Motel One Group hat ein neues Hotel mit 177 Zimmern in der Koblenzer Innenstadt eröffnet. Das Innenraumkonzept des Hauses greift den Zusammenfluss von Rhein und Mosel auf.

Auf dem ehemaligen Knorr-Bremse-Areal in München-Milbertshofen soll ein neues Quartier entstehen. Teil der Planung ist ein 88 Meter hohes Hochhaus mit Hotel und Skybar.

Iremis kauft das Novotel Freiburg am Konzerthaus für rund 28 Millionen Euro von Deka Immobilien. Nach einer Sanierung soll das Hotel mit 219 Zimmern im Herbst 2027 unter der Marke Scandic wiedereröffnet werden.

Europas Hotelinvestoren konzentrieren sich auf gehobene und luxuriöse Hotels. Im ersten Halbjahr 2026 floss die Hälfte des Investitionsvolumens in „Upper Upscale“- und „Upscale“-Hotels, während die Zahl der Transaktionen über 100 Millionen Euro um 30 Prozent stieg.

Die Centralis Immobilien Gruppe hat in einer Doppeltransaktion zwei ehemalige Hotels am Kölner Hauptbahnhof erworben. Die Gebäude sollen nun saniert und zu Serviced Apartments mit insgesamt 233 Einheiten umgebaut werden.

1912 Hotels hat die Übernahme und den Betrieb im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrags der Marbella Old Town Hotel Collection im spanischen Marbella bekanntgegeben. Mit den neuen Häusern startet auch die neue Marke 1912 Collection.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Booking.com wegen des Empfehlungssystems bei der Unterkunftssuche auf einer Karte verklagt. Der vzbv beanstandet die Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Kriterien, nach denen Inhalte abhängig vom Hinein- oder Herauszoomen vorgeschlagen werden.

Das Hotel Schweizerhof in Lenzerheide warnt rund 10.000 Adressaten vor betrügerischen WhatsApp-Nachrichten. Inhaber des Viersternehauses ist Andreas Züllig, der langjährige Präsident von HotellerieSuisse. Nach seinen Angaben wurden vermutlich Reservierungssysteme gehackt, die das Hotel nutzt.

Mit einer großen Jubiläumsnacht hat das Steigenberger Icon Frankfurter Hof in der vergangenen Woche sein 150-jähriges Bestehen gefeiert. Unter dem Motto „150 Years of Shared Moments“ kamen rund 250 Gäste zusammen.

Das Leipzig Marriott Hotel hat sein Restaurant The Local nach einer Neugestaltung offiziell wiedereröffnet. Durch den Umbau soll das Restaurant nun noch stärker als offener Treffpunkt in der Leipziger Innenstadt fungieren.