Beherbergungsverbote: Welche Stornoregeln gelten

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Viele ratlose Urlauber vor den Herbstferien: Für Reisende aus Städten und Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen gelten in Deutschland plötzlich vielerorts Beherbergungsverbote. Doch was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist? Ein Überblick.

Storno-Kosten für Hotel oder Ferienwohnung: ja oder nein?

Ob Urlauber Stornogebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen, ist nicht eindeutig. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja auch entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Deutsche Ferienhausverband erklärte dazu, ob der Test für den Gast zumutbar sei, darüber könne man geteilter Meinung sein. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Schließlich ist die Pandemie mit ihren Folgen für den Tourismus beispiellos. Fest steht aber: Ein solcher Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen.


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Beherbergungsverbot oder Quarantänevorschrift?

Bei der Frage nach einer kostenlosen oder doch kostenpflichtigen Stornierung der Unterkunft kommt es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue Corona-Regelung an. Falls Gäste aus Risikogebieten überhaupt nicht beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich: «Die Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist». Das angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt.

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. Dann müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist, erklärt Degott. Möglich sei dann aber unter Umständen eine kulante Regelung mit dem Hotel oder Anbieter des Ferienhauses zu suchen.

Quarantäne ist «nicht im Sinne des Urlaubs»

So argumentiert auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Im Fall Schleswig-Holsteins etwa kann ein Hotel aktuell weiterhin seine Leistungen anbieten. Dort müssen Urlauber aus Risikogebieten 14 Tage lang in Quarantäne oder zwei negative Corona-Tests - wobei einer dieser Tests frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein gemacht werden darf. Die Beherbergung von Urlaubern an sich ist aber nicht verboten.

Es stehe Urlaubern frei, trotz Corona-Verordnung anzureisen und die Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. «Dass das nicht Sinn des Urlaubs ist, ist unbestritten», so der Verband. Rein juristisch liege die Ernennung einer Region zum Risikogebiet aber in der persönlichen Risikosphäre des jeweiligen Reisenden und nicht des Hotels - und der Reisende habe bei Nichtantritt die entsprechenden Kosten zu tragen.

Natürlich stehe es jedem Hotelier offen, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung oder eine Gutschrift zu gewähren.

Urlauber sollten außerdem stets bedenken, dass die landesrechtlichen Vorschriften voneinander abweichen können. Was in Schleswig-Holstein gilt, muss in einem anderen Bundesland nicht genauso gelten.

Welche Storno-Gebühren bei Bahn-Tickets gelten

Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro stornieren. Passagiere erhalten dann einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen.

Supersparpreis-Tickets dagegen sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Ausnahme sind hier Tickets, die bis einschließlich 13. März 2020 - also schon vor der Pandemie - gebucht worden sind. Die bekannten Umtausch- und Stornierungsregeln für den Supersparpreis gelten auch weiterhin, wie ein Sprecher der Bahn auf Anfrage bestätigte. Spezielle Ausnahmen angesichts der neuen Regeln für Reisende aus Corona-Risikogebieten gibt es also aktuell nicht. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierbaren Tickets.

Stornogebühren und Flugtickets

Grundsätzlich gilt: Findet ein Flug statt, kann der Reisende nicht einfach ohne Stornogebühren sein Ticket zurückgeben. Wer einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nun aufgrund der Regeln nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Die Lufthansa etwa verweist auf die derzeit kulanten Bedingungen: Die Umbuchungsgebühren wurden bis 31. Dezember 2020 abgeschafft. Sämtliche Tarife und Ticketpreise von Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines seien beliebig oft kostenfrei umbuchbar. Auch andere Fluggesellschaften bieten gebührenfreie Umbuchungen an. (dpa)


 

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