BGH: Verbot kurzzeitiger Vermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermietung von Ferienwohnungen im Internet gestärkt. Laut der BGH-Entscheidung dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

Gegenstand der verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Die Parteien bildeten im vorliegenden Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z.B. an Feriengäste) gestattet ist.

Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist.

Auf die erhobene Beschlussmängelklage der Klägerin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Nachdem die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer erfolglos geblieben ist, wollten sie mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage erreichen. Die Revision war jedoch erfolglos. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beschluss rechtswidrig ist, weil die Zustimmung der Klägerin fehlte.

Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienen Einheiten zu Wohnzwecken, ist dies nämlich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden hat, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste.

Den übrigen Wohnungseigentümern stünden aber andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Was die Kurzzeitvermietung angehe, müssten damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden.

Das komplette BGH-Urteil gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Steigenberger Hotel in Bad Pyrmont ist ein neuer Investor vorgestellt worden. Wie auf einem Pressetermin mitgeteilt wurde, will der 85-jährige Hotelentwickler Gert Prantner mit bis zu fünf Millionen Euro in das Projekt einsteigen. Parallel läuft ein Insolvenzverfahren mit dem Ziel, die Sanierung des Hauses auch wirtschaftlich fortzuführen.

Die Amano Group hat nach eigenen Angaben im Hotel Amano in der Auguststraße in Berlin ein neues Café-Konzept eingeführt. Das Café Amano wird laut Mitteilung erstmals im Flagship-Hotel des Unternehmens umgesetzt und ist Teil des übergeordneten Konzepts „Amano 2.0“.

Minor Hotels hat im März 2026 das erste „iStay by NH“-Hotel in Deutschland eröffnet. Das neue Haus in Berlin ist Teil der internationalen Expansionsstrategie des Unternehmens.

Die spanische Kette Meliá Hotels International plant bis 2030 den Aufbau eines Portfolios von 3.000 Zimmern in Tunesien. In Kooperation mit der Management Hospitality Group sollen fünf Hotels in Destinationen wie Mahdia, Djerba und Tunis eröffnet werden.

Accor und die GCH Hotel Group haben die Eröffnung zweier neuer Häuser in Rosenheim und Potsdam bekanntgegeben. Während das Haus in Rosenheim unter der Marke Ibis Styles geführt wird, erfolgt in Potsdam die Eröffnung eines Hotels der Marke Greet.

Der Hotelverband Deutschland und der GVFH schreiben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hotelakademie drei Stipendien für angehende Hotelbetriebswirte und Revenue Manager aus. Die Vergabe der Förderungen erfolgt im Juni 2026.

In Österreich steigen die Übernachtungszahlen in der Wintersaison, gleichzeitig wächst laut Hotelvereinigung der wirtschaftliche Druck auf die Betriebe durch steigende Kosten und verändertes Ausgabeverhalten der Gäste.

Deutschland spielt eine zentrale Rolle im Europageschäft von IHG Hotels & Resorts. Der Markt stellt mehr als 20 Prozent der Zimmer und zählt zu den größten Wachstumstreibern des Unternehmens.

Die Hotelgruppe Miiro eröffnet Ende März ein weiteres Haus in Wien. Das neue Hotel am Spittelberg umfasst 132 Zimmer sowie ein gastronomisches Konzept im Erdgeschoss.

Für das sogenannte „Thalia-Haus“ nahe der Mönckebergstraße in Hamburg sind neue Nutzungen vorgesehen. Geplant sind unter anderem ein Luxushotel, Büroflächen und Wohnungen.