Bitkom: Jeder Fünfte hat eigene Wohnung schon Reisenden angeboten

| Hotellerie Hotellerie

Online-Plattformen wie Airbnb, Home Swap, Couchsurfing und Co., um auf Reisen in Privatunterkünften unterzukommen, werden immer beliebter – vor allem bei Jüngeren. So hat jeder dritte Internetnutzer (30 Prozent) schon einmal über eine solche Online-Plattform eine Privatunterkunft gebucht. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Bundesbürgern ab 16 Jahren. 

Am häufigsten gebucht wird über Online-Plattformen für kostenpflichtige Privatunterkünfte, wie z.B. Airbnb oder 9 Flats. Darüber haben bereits 16 Prozent eine Bleibe für ihren Aufenthalt gefunden. Auf Rang zwei folgen Wohnungs-Tauschbörsen, wie z.B. Home For Home, Home Link oder Home Swap, wo bereits 9 Prozent der Internetnutzer schon einmal gebucht haben. Ebenso viele haben dazu auch schon Online-Plattformen für kostenlose Privatunterkünfte, wie z.B. Couchsurfing genutzt. 

Am meisten genutzt werden zur Buchung einer Reiseunterkunft aber weiterhin Internetauftritte der Unterkünfte selbst, zum Beispiel die Webseiten der Hotels oder Ferienwohnungen. Hierüber haben knapp 9 von 10 Internetnutzern (87 Prozent) schon einmal gebucht. 7 von 10 (71 Prozent) haben dafür auch schon Online-Plattformen wie Booking.com oder HomeAway genutzt. „Für all diejenigen, die auf Reisen lieber in einem individuellen Zuhause statt einem anonymen Hotel unterkommen, sind Onlinevermittlungsplattformen für Privatunterkünfte eine echte Errungenschaft des digitalen Zeitalters. Hier eröffnet sich für viele Gegenden ein riesiges Angebot – von der Couch in der Studenten-WG bis zum großzügigen Loft im Szeneviertel“, sagt Dr. Christopher Meinecke, Leiter Digitale Transformation beim Bitkom.

Unternehmen wie Airbnb fungieren dabei als Online-Marktplätze, über die Gastgeber und Gäste miteinander in Kontakt treten können. Für die Abwicklung der Buchung erheben sie sowohl vom Gast als auch vom Gastgeber eine Provision. Gastgeber und Gast können sich am Ende gegenseitig bewerten. Portale wie Couchsurfing verstehen sich hingegen mehr als Gastfreundschafts-Netzwerke. Registrierte Mitglieder haben dort die Möglichkeit, eine kostenlose Unterkunft auf Reisen zu finden. Ausführliche Nutzerprofile und gegenseitige Bewertungen von Gastgebern und Gästen helfen auch hier, die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder besser einschätzen zu können.

Fast jeder fünfte Internetnutzer (19 Prozent) in Deutschland hat auch schon einmal selbst Wohnraum auf einer solchen Plattform angeboten – entweder kostenlos oder gegen Bezahlung. 2017 waren es erst 12 Prozent, 2016 7 Prozent. Vor allem in der Generation der 16- bis 29-Jährigen werden Online-Angebote für die Vermittlung von Privatunterkünften immer beliebter: Bereits jeder dritte Internetnutzer (29 Prozent) dieser Altersgruppe hat anderen Reisenden schon einmal seine Wohnung oder ein Zimmer über eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt. 

Unter den 30- bis 49-Jährigen hat bereits jeder Fünfte (20 Prozent) auf diese Weise schon einmal eine Unterkunft angeboten, unter den 50- bis 64-Jährigen waren es 15 Prozent, in der Generation 65 plus 9 Prozent. „Für viele private Vermieter spielen bei der Kurzzeitvermietung auch soziale Aspekte eine Rolle. Sie schätzen interessante Kontakte zu Reisenden, die viel zu erzählen haben und die sie ihrerseits mit Insidertipps versorgen können“, sagt Meinecke. „Gäste verzichten für diese Tipps oft gern auf einen Zimmerservice wie im Hotel.“ Einige Städte hätten in Spitzenzeiten außerdem Schwierigkeiten, genug Betten für Geschäftsreisende und Touristen anbieten zu können – also zum Beispiel während großer Messen, Festivals oder Sportereignissen. „Vor allem in Stoßzeiten ist die Vermittlung von Privatwohnungen eine gute und bezahlbare Alternative für viele Gäste.“ 

Wer seine Wohnung vermietet, hat eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Regelungen zu beachten. Anbieter privater Mietwohnungen sind zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In einigen Städten gibt es auch Gesetze, die die kurzzeitige Beherbergung zahlender Gäste einschränken. Auch eine Registrierung, Zulassung oder Lizenz kann nötig sein, wenn man seine Unterkunft inserieren möchte. In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten darüber hinaus Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende stark einschränken oder sogar ganz verbieten. Interessierte sollten sich über die Gesetze vor Ort informieren, bevor sie ihre Unterkunft auf entsprechenden Plattformen inserieren. Potenzielle private Vermieter erkundigen sich dafür am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mitten im Indischen Ozean liegt die Leitung des Le Méridien Maldives Resort & Spa seit über drei Jahren in den Händen eines gebürtigen Kölners: General Manager Thomas Schult berichtet über seine Führungsphilosophie und ein neues Luxusverständnis zwischen Exklusivität und Nachhaltigkeit.

Die DSR Hotel Holding übernimmt zum 1. September 2026 das Hotel Caro & Selig am Tegernsee. Das Haus wird künftig unter der Marke A-Rosa betrieben.

Für 165 Hotels der insolventen REVO Hospitality Group sind Investorenlösungen gefunden worden. Der überwiegende Teil der rund 5.450 Hotelarbeitsplätze soll erhalten bleiben. Dagegen werden die Arbeitsverhältnisse von 450 Mitarbeitern der Unternehmenszentrale nicht fortgeführt.

Bei den Akzent Hotels haben in den vergangenen Monaten fünf Häuser innerhalb des Netzwerks einen Generationswechsel vollzogen. Die neuen Betriebsleiter rekrutierten sich dabei aus der Gruppe der sogenannten Jungen Akzentler.

Das Davoser Fünf-Sterne-Hotel Seehof stellt seinen Sommerbetrieb zum 14. Juni 2026 ein. Die Betreiberin Revo Hospitality Group verweist auf Synergien mit dem ebenfalls in Davos betriebenen Grandhotel Belvédère.

Die Motel One Group hat zum 1. Juni 2026 zwei bislang von der Revo Hospitality Group betriebene Hotels in Kiel übernommen. Für die Immobilien wurde ein neuer Mietvertrag über 25 Jahre abgeschlossen.

Die Bülow AG hat den Verkaufsprozess für den Porsche Design Tower Stuttgart gestartet. Das 2023 fertiggestellte Gebäude umfasst Hotel- und Büroflächen mit insgesamt rund 16.500 Quadratmetern Mietfläche.

Das Flensburger Boutiquehotel Petuh begeht sein fünfjähriges Bestehen. Nach einer umfassenden Sanierung infolge einer Sturmflut im Jahr 2023 setzt das Haus weiter auf eine Ausrichtung für Erwachsene, die Abstand vom Alltag suchen.

Das ehemalige Grandhotel Hessischer Hof in Frankfurt am Main hat zum 1. Juni 2026 als Taj Hessischer Hof Frankfurt wieder eröffnet. Betreiber ist die Indian Hotels Company Limited. Das Hotel war seit Ende 2020 geschlossen. Mit der Wiedereröffnung bringt die indische Hotelmarke Taj ihr Angebot erstmals auf das europäische Festland.

Das Hotel Golebiewski in Pobierowo eröffnet Ende Juni mit 500 Zimmern und umfangreichen Freizeitangeboten. Das Projekt gilt als größtes Hotel an der polnischen Ostseeküste und strebt eine Kapazität von über 1.200 Zimmern an.