Das Buchungsportal Booking.com verzichtet auch in Deutschland auf die sogenannte weite Paritätsklausel. Hotels dürfen daher künftig auf anderen Portalen bessere Angebote machen. Was zunächst wie eine gute Nachricht für mehr Wettbewerb klingt, ist bei genauerer Betrachtung eine schlechte für den Direktvertrieb. Die eigene Hotelhomepage ist von der neuen Regelung nämlich ausgenommen. Mit diesem Vorgehen missachte Booking.com in krasser Weise die erst am 2. April 2015 ergangene Abmahnung des Bundeskartellamts, kommentierte Markus Luthe vom Hotelverband.











