Booking.com muss Verbot von Bestpreisklauseln europaweit umsetzen

| Hotellerie Hotellerie

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt Booking.com zur Abschaffung von engen und weiten Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Gatekeeper kommt dieser Verpflichtung nun nach und informierte seine Hotelpartner in Europa über das Ende der Ratenparitätsklauseln in seinen Verträgen. Wegen der offiziellen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA durch die Europäische Kommission ist das Thema der engen und weiten Ratenparität nun, zumindest bei Booking.com, europaweit Geschichte.

Nach Art. 5 Abs. 3 DMA dürfen als Gatekeeper verpflichtete Plattformen ihren gewerblichen Nutzern nicht verbieten, ihre Dienstleistungen oder Produkte über andere Vermittlungsplattformen oder ihre eigenen Online-Vertriebskanäle zu günstigeren Konditionen anzubieten. Mit der Gesetzgebung soll nun die Abhängigkeit kleinerer Anbieter von marktdominierenden Plattformen in der Europäischen Union abgeschwächt werden.

Booking.com wurde durch die Europäische Kommission am 13. Mai 2024 offiziell als Gatekeeper benannt. Seit diesem Stichtag hat die Plattform sechs Monate – also bis Mitte November 2024 – Zeit, um ihre Geschäftspraktiken den DMA-Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorschriften drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.

Während in Deutschland Bestpreisklauseln nach einer wegweisenden Entscheidung des Bundeskartellamtes (2015) und der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (2021) rechtswidrig sind, waren die umstrittenen Vertragsbedinungen in EU-Mitgliedsstaaten wie Irland, Polen, Schweden oder Spanien und vielen weiteren bis zuletzt noch gelebte Praxis.

Parallel zur Umsetzung der DMA-Verpflichtungen zeichnet sich zudem eine Gesetzgebung auf höchster europäischer Ebene ab: Seit Mitte 2020 streiten mehr als 300 deutsche Hotels und Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Die Hotels fordern Schadensersatz wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung von Bestpreisklauseln durch Booking.com. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2023 ausgesetzt, um dem EuGH zwei Fragen vorzulegen, eine davon, ob die Bestpreisklauseln notwendige Vertragsnebenabreden in dem Vertragsverhätlnis zwischen Booking.com und den Hotels sind.

Booking.com argumentierte, die Klauseln seien nötig, um „treuwidriges“ Verhalten der Hotels wie "Trittbrettfahren" zu verhindern. Der Bundesgerichtshof wies diese Argumente bereits 2021 zurück, erklärte die Klauseln für wettbewerbswidrig und betonte Booking.com's großen Marktanteil bei Hotelbuchungsportalen. In der Vorlage seiner Schlussanträge am 06.Juni bestätigte Generalanwalt Collins nun weitgehend diese Position und formulierte, dass die Klauseln voraussichtlich nicht unerlässlich für den Vertragszweck seien und somit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Eine endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

"Mit der europaweiten Rücknahme von Bestpreisklauseln noch vor Ablauf des Umsetzungszeitraums bis 12. November 2024 will Booking.com vermutlich weiteren negativen Schlagzeilen zu seinem langjährigen unfairen Geschäftsgebahren zuvorkommen", kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschlands (IHA).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Betroffene des Stromausfalls in Berlin im Januar mussten ins Hotel umziehen. Die meisten haben ihre Übernachtungskosten inzwischen zurückbekommen. Die Kosten sind in 2.685 Fällen bereits ausgezahlt worden.

Der Steigenberger Icon Frankfurter Hof begeht sein einhundertfünfzigjähriges Bestehen mit speziellen kulinarischen Angeboten und historischen Bezügen. Das Grandhotel blickt dabei auf eine lange Tradition als Treffpunkt internationaler Gäste zurück.

Premier Inn hat in Eschborn bei Frankfurt sein 74. Hotel in Deutschland eröffnet. Das neue Haus ist nach Unternehmensangaben zugleich das erste Premier-Inn-Hotel in Deutschland, das in Modulbauweise errichtet wurde.

AlpenParks hat den Betrieb des Designhotels The Secret Sölden übernommen. Mit dem Standort im Ötztal erweitert die österreichische Hotelgruppe ihr Portfolio auf 20 Hotel- und Apartmentanlagen.

Bei den 44. Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften des Gastgewerbes in Calw haben sich 33 Auszubildende in fünf Ausbildungsberufen gemessen. Der DEHOGA Baden-Württemberg zeichnete die Landessieger aus und verwies zugleich auf stabile Ausbildungszahlen.

Leonardo Hotels startet mit der Eröffnung des Leonardo Smart Vienna Airport eine neue Marke. Das Gebäude in Holzbauweise umfasst 510 Zimmer und zielt auf funktionale Ansprüche von Reisenden am Flughafen Wien.

Ab 33 Grad stehen hitzegeplagten Mainzerinnen und Mainzern wieder klimatisierte Zimmer in einigen Hotels vergünstigt zur Verfügung. Die vor einem Jahr entstanden Aktion geht in die Verlängerung.

Anzeige

Folge 7 des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“ beleuchtet das Thema Revenue Management mal abseits von Dynamic Pricing und Co. Gastgeber und CEO Oliver Meyer spricht mit Matthias Knappe, Head of Revenue Management bei den Cocoon Hotels darüber, warum Positionierung und Nachhaltigkeit genauso zum modernen Revenue Management gehören wie Pricing – und noch viel mehr.

Nach den im Februar 2026 bekannt gewordenen Vorwürfen gegen mehrere Küchenmitarbeiter hat das Interalpen-Hotel Tyrol seine Küchenleitung neu aufgestellt und ein umfassendes Präventionsprogramm mit externen Fachleuten eingeführt.

Brown Hotels steigt mit der Übernahme von sechs Hotels erstmals in den deutschen Markt ein. Nach bisherigem Stand berichtet bislang ausschließlich das israelische Branchenportal Passport News über die Transaktion, zu der auch das Berliner Excelsior Hotel gezählt wird. Auch Revo-Hotels sollen zu dem Deal gehören.