Booking.com muss Verbot von Bestpreisklauseln europaweit umsetzen

| Hotellerie Hotellerie

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt Booking.com zur Abschaffung von engen und weiten Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Gatekeeper kommt dieser Verpflichtung nun nach und informierte seine Hotelpartner in Europa über das Ende der Ratenparitätsklauseln in seinen Verträgen. Wegen der offiziellen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA durch die Europäische Kommission ist das Thema der engen und weiten Ratenparität nun, zumindest bei Booking.com, europaweit Geschichte.

Nach Art. 5 Abs. 3 DMA dürfen als Gatekeeper verpflichtete Plattformen ihren gewerblichen Nutzern nicht verbieten, ihre Dienstleistungen oder Produkte über andere Vermittlungsplattformen oder ihre eigenen Online-Vertriebskanäle zu günstigeren Konditionen anzubieten. Mit der Gesetzgebung soll nun die Abhängigkeit kleinerer Anbieter von marktdominierenden Plattformen in der Europäischen Union abgeschwächt werden.

Booking.com wurde durch die Europäische Kommission am 13. Mai 2024 offiziell als Gatekeeper benannt. Seit diesem Stichtag hat die Plattform sechs Monate – also bis Mitte November 2024 – Zeit, um ihre Geschäftspraktiken den DMA-Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorschriften drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.

Während in Deutschland Bestpreisklauseln nach einer wegweisenden Entscheidung des Bundeskartellamtes (2015) und der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (2021) rechtswidrig sind, waren die umstrittenen Vertragsbedinungen in EU-Mitgliedsstaaten wie Irland, Polen, Schweden oder Spanien und vielen weiteren bis zuletzt noch gelebte Praxis.

Parallel zur Umsetzung der DMA-Verpflichtungen zeichnet sich zudem eine Gesetzgebung auf höchster europäischer Ebene ab: Seit Mitte 2020 streiten mehr als 300 deutsche Hotels und Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Die Hotels fordern Schadensersatz wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung von Bestpreisklauseln durch Booking.com. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2023 ausgesetzt, um dem EuGH zwei Fragen vorzulegen, eine davon, ob die Bestpreisklauseln notwendige Vertragsnebenabreden in dem Vertragsverhätlnis zwischen Booking.com und den Hotels sind.

Booking.com argumentierte, die Klauseln seien nötig, um „treuwidriges“ Verhalten der Hotels wie "Trittbrettfahren" zu verhindern. Der Bundesgerichtshof wies diese Argumente bereits 2021 zurück, erklärte die Klauseln für wettbewerbswidrig und betonte Booking.com's großen Marktanteil bei Hotelbuchungsportalen. In der Vorlage seiner Schlussanträge am 06.Juni bestätigte Generalanwalt Collins nun weitgehend diese Position und formulierte, dass die Klauseln voraussichtlich nicht unerlässlich für den Vertragszweck seien und somit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Eine endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

"Mit der europaweiten Rücknahme von Bestpreisklauseln noch vor Ablauf des Umsetzungszeitraums bis 12. November 2024 will Booking.com vermutlich weiteren negativen Schlagzeilen zu seinem langjährigen unfairen Geschäftsgebahren zuvorkommen", kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschlands (IHA).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Hotellerie in Dubai führt ein neues, stadtweites Verfahren für den Check-in ein. Dabei können Gäste die Rezeption umgehen und alle Formalitäten vorab digital erledigen. Biometrische Daten werden hierzu nur erfasst. Das System soll Wiederholungsbesucher, etwa per Gesichtserkennung, zuordnen und die digitale Transformation des Emirats vorantreiben.

Steigende Betriebskosten, ein anhaltender Personalmangel und der wachsende Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) bestimmen die Herausforderungen für die Hotellerie im kommenden Jahr. Das Team der GetAway Group hat zentrale Trends für das Vertriebsjahr 2026 vorgestellt.

Choice Hotels International forciert seine Wachstumsstrategie in der Region Europa, Mittlerer Osten und Afrika (EMEA) und kündigt den Markteintritt auf dem afrikanischen Kontinent an. Die ersten drei Hotels sollen Anfang 2026 in Kenia eröffnet werden.

Der deutsche Tourismus blickt auf einen starken Sommer 2025 zurück. Im Gegensatz zum wachsenden Camping- und Ferienwohnungssektor kämpfte die Hotellerie jedoch mit leichten Rückgängen, Preisdruck und hohen Betriebsrisiken, wie der aktuelle dwif-Fakten-Kompass aufzeigt.

Die Hostel-Kette a&o Hostels übernimmt Schulz Hotels aus Berlin. Die Akquisition ist Teil einer 500 Millionen Euro umfassenden Wachstumsstrategie, die durch Investoren unterstützt wird und das Managementteam der Berliner mit einschließt. Ziel ist die weitere Stärkung der Marktposition und die Beschleunigung der Expansion in Europa.

Die Radisson Hotel Group hat ihre Marke Prize by Radisson mit der Eröffnung von zwei Standorten in Bergen in Norwegen eingeführt. Mit dieser Expansion erhöht die Gruppe ihre Präsenz in der UNESCO-Welterbe-Stadt auf insgesamt fünf Häuser.

Die diesjährige Sommersaison gehört zu den stärksten Saisons in der Geschichte des Deutschland-Tourismus. Camping und Ferienwohnungen legten zu, die Hotellerie lag hingegen knapp unter dem Vorjahreswert.

The Lux Collective hat die nächste Phase der internationalen Expansion bekanntgegeben, die von sieben neuen Vertragsabschlüssen getragen wird. Die Strategie konzentriert sich dabei auf die Weiterentwicklung der Marke LUX*, SALT und SOCIO.

Eine neue Analyse von Colliers zeigt, dass die deutsche Immobilienwirtschaft 2026 vor einer Neuordnung steht. Der Hotelmarkt und Spezialsegmente wie Datenzentren werden durch Konversionen und technologischen Bedarf zu den führenden Wachstumstreibern.

Die Huarong Deutschland GmbH beabsichtigt, den seit Jahren ruhenden Bau des China Hotels in Frankfurt-Niederrad abzuschließen. Die ursprüngliche Eröffnung war für 2022 vorgesehen. Dies berichtet die Frankfurter Neue Presse.