Touristen, die in Bremen übernachten, müssen auch in Zukunft die City-Tax bezahlen. Wer jedoch dienstlich an der Weser unterwegs ist und ein Hotelzimmer braucht, kann von nun an zumindest auf die Bettensteuer verzichten. So lautet der gestern vom Senat beschlossene Entwurf zur Novelle der Tourismusabgabe. Damit bestätigt sich erneut die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das bereits im Juli dieses Jahres die Bettensteuer in Trier und Bingen gekippt hatte. Das Gericht hatte geurteilt, dass Kommunen lediglich Abgaben für Übernachtungen aus privatem Anlass erheben dürfen, nicht jedoch für dienstlich veranlasste Reisen. Auch Bremen hatte im Anschluss auf die Steuer verzichtet, da unklar war, wie verlässlich zwischen privaten und geschäftlichen Übernachtungen unterschieden werden könne. Sowohl Bremer Handelskammer als auch Dehoga lehnen jedoch auch die City-Tax weiterhin ab. Die Steuer sei äußerst bürokratisch, da jeder Gast angeben müsse, ob er dienstlich oder privat in Bremen sei.