Die Bundesregierung treibt die Umstellung ihres Hotelverzeichnisses für Dienstreisen auf zertifiziert nachhaltige Hotels voran. Grundlage dafür ist ein vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitetes Kriterienpapier mit Stand 9. Juli 2026, das festlegt, nach welchen Anforderungen Nachhaltigkeitszertifizierungen für Beherbergungsbetriebe künftig bewertet werden sollen. Das Ergebnis wurde nach Angaben des UBA mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesverwaltungsamt abgestimmt.
Ziel ist es, das vom Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen herausgegebene Hotelverzeichnis auf zertifizierte nachhaltige Hotels umzustellen. Das Bundesverwaltungsamt ist für den Einkauf von Hotelkapazitäten und die Verhandlung der Konditionen zuständig. Die Hotelliste des Bundes steht den Beschäftigten der Bundesverwaltung über das Travel Management System für die Buchung von Dienstreisen zur Verfügung.
Umweltbundesamt entwickelt Kriterien für die Bewertung von Hotelzertifizierungen
Nach Angaben des Umweltbundesamtes wurden nationale und internationale Nachhaltigkeitszertifizierungen anhand eines eigens entwickelten Kriterienkatalogs geprüft. Dieser umfasst 31 Muss-Kriterien, davon 15 strukturelle und 16 ökologische Kriterien. Ergänzend wurden Kann-Kriterien definiert, die künftig in Muss-Kriterien überführt werden könnten. Vorgesehen ist zudem, das Kriterienset nach fünf Jahren zu überprüfen.
Die ökologischen Anforderungen betreffen unter anderem die Bereiche Energiemanagement, Wasser- und Abwassermanagement, Abfallmanagement, nachhaltige Beschaffung sowie weitere Umweltaspekte. Bei den strukturellen Kriterien stehen unter anderem Transparenz, Unabhängigkeit der Zertifizierungsstellen, standardisierte Prüfverfahren und die regelmäßige Weiterentwicklung der Standards im Mittelpunkt.












