Bundesgericht erlaubt Zürich Beschränkung von Kurzzeitvermietungen

| Hotellerie Hotellerie

Das Schweizer Bundesgericht hat eine weitreichende Entscheidung zum Schutz von Wohnraum getroffen. Die Richter in Lausanne wiesen die Beschwerde privater Beschwerdeführer gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich ab. Damit ist die rechtliche Grundlage für die geplante Nichtanrechenbarkeit von befristet vermieteten Wohnungen an den obligatorischen Wohnanteil bestätigt.

Die Teilrevision sieht vor, dass Immobilien, die dauerhaft als Airbnb-Unterkünfte oder Business Apartments genutzt werden, nicht mehr dem festgelegten Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen. Damit reagiert die Kommune auf eine schleichende Umwandlung von regulärem Wohnraum in gewerbliche Unterkünfte. Der Zürcher Stadtrat betonte, dass die Entscheidung der obersten richterlichen Instanz die bisherigen Bemühungen zur Sicherung von Wohnraum für die städtische Bevölkerung stütze.

Eigentümer müssen Baugesuch einreichen

Der Vorsteher des Hochbaudepartements, Tobias Langenegger, kündigte an, dass die Verwaltung die Umsetzung der neuen Regelung unverzüglich einleiten werde. Nach derzeitigem Stand soll die Bestimmung voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft treten, sofern kein weiterer Einspruch gegen den Beschluss erfolgt. Mit dem Wirksamwerden der neuen Ordnung müssen Eigentümer bei der Einreichung eines Baugesuchs die Art der beabsichtigten Wohnnutzung deklarieren.

Für die Umwandlung einer regulären Wohnung in ein kommerzielles Angebot wird künftig zwingend ein Baugesuch erforderlich sein, auch wenn dafür keine baulichen Maßnahmen vorgenommen werden müssen. Die zuständige Baubehörde plant, die Einhaltung der neuen Vorgaben anhand konkreter Hinweise aktiv zu überprüfen. Von der Regelung ausgenommen bleiben weiterhin gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während kurzzeitiger Abwesenheiten des Inhabers.

Keine Bestandesgarantie bei kommerzieller Kurzzeitvermietung

In rechtlicher Hinsicht stellte das Bundesgericht fest, dass die sogenannte Bestandesgarantie in diesem spezifischen Bereich keine Anwendung findet. Diese Regelung, die primär dem Schutz von Investitionen dient, entfaltet keine Wirkung, sofern sich temporär genutzte Wohnobjekte ohne bauliche Veränderungen leicht in regulär vermietbaren Wohnraum zurückführen lassen.

Parallel zu dieser Entwicklung erarbeitet der Stadtrat derzeit einen Gegenvorschlag zu der im September 2025 eingereichten Volksinitiative„Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren“. Dieser Vorschlag werde inhaltlich und rechtlich eng mit der nun bestätigten BZO-Teilrevision abgestimmt. Das Ziel bleibe eine kohärente Strategie im Umgang mit den verschiedenen Formen kommerzieller Wohnraum-Kurzzeitvermietung im Zürcher Stadtgebiet.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Microsoft berichtet über erneute Cyberangriffe über Hotelnetzwerke. Die Angreifer nutzten vermeintliche Aktualisierungen und Anmeldeaufforderungen, um Schadsoftware zu verbreiten und Zugang zu Konten zu erlangen.

Travel + Leisure Co. und Wyndham erweitern ihre Zusammenarbeit, um klassische Hotels unter der Marke Sports Illustrated Resorts zu entwickeln. Für Chicago, Baton Rouge und Tuscaloosa nennt eine Mitteilung geplante Projektabschlüsse beziehungsweise Eröffnungen für 2027 und 2028.

Die Gelder der Betreiber-GmbH des ehemaligen Hilton-Hotels in Frankfurt-Gravenbruch bleiben eingefroren. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass auch die Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters daran nichts ändere.

Motel One und B&B Hotels erhalten im Treugast Rating 2026 erneut die Bestnote AAA. Odyssey Hotel Group steigt mit BBB ein, während Premier Inn und travdo ausgezeichnet werden.

Die Investmentgesellschaft Ardian und die Wohnplattform Rockfield haben eine Mehrheitsbeteiligung an dem Hybridhotel The Social Hub in Berlin am Alexanderplatz erworben. Die Transaktion markiert den ersten Schritt der neuen Wachstumsstrategie.

Stayery expandiert nach Österreich und realisiert gemeinsam mit der Real-Treuhand Immobilien ein neues Haus in Wien. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Anfang 2030 vorgesehen.

Wenn Prozesse digitalisiert und automatisiert werden, muss dies immer mit einem finanziellen ROI einhergehen, sagt Lukas Fritschi, CEO von b_smart hospitality in einer neuen Folge des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“. Wie das insbesondere auch Hotels in B-Lagen gelingen kann und welche Balance dabei wichtig ist, lesen Sie im Beitrag – oder hören Sie im Gespräch mit Host Oliver Meyer.

Die IHG-Marke Ruby hat mit dem Ruby Lilou ihr erstes Hotel in Frankreich eröffnet. Das Haus in Marseille verfügt über 237 Zimmer und wird gemeinsam mit dem neuen Ruby Yani Workspace betrieben.

Novum Hospitality weist für 2025 Gesamterlöse von 450,9 Millionen Euro aus, 4,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Zugleich integrierte die Hotelgruppe 40 Bestandshotels in die IHG-Systeme und sicherte acht Neubauprojekte.

Likestay erweitert sein Portfolio um zwei gepachtete Hotels auf rund 250 Zimmer. In Bochum übernimmt die Marke den Betrieb des bisherigen Wald & Golfhotels Lottental aus der Insolvenz, in Regensburg das bisherige Atrium im Park Hotel.