Das Schweizer Bundesgericht hat eine weitreichende Entscheidung zum Schutz von Wohnraum getroffen. Die Richter in Lausanne wiesen die Beschwerde privater Beschwerdeführer gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich ab. Damit ist die rechtliche Grundlage für die geplante Nichtanrechenbarkeit von befristet vermieteten Wohnungen an den obligatorischen Wohnanteil bestätigt.
Die Teilrevision sieht vor, dass Immobilien, die dauerhaft als Airbnb-Unterkünfte oder Business Apartments genutzt werden, nicht mehr dem festgelegten Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen. Damit reagiert die Kommune auf eine schleichende Umwandlung von regulärem Wohnraum in gewerbliche Unterkünfte. Der Zürcher Stadtrat betonte, dass die Entscheidung der obersten richterlichen Instanz die bisherigen Bemühungen zur Sicherung von Wohnraum für die städtische Bevölkerung stütze.
Eigentümer müssen Baugesuch einreichen
Der Vorsteher des Hochbaudepartements, Tobias Langenegger, kündigte an, dass die Verwaltung die Umsetzung der neuen Regelung unverzüglich einleiten werde. Nach derzeitigem Stand soll die Bestimmung voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft treten, sofern kein weiterer Einspruch gegen den Beschluss erfolgt. Mit dem Wirksamwerden der neuen Ordnung müssen Eigentümer bei der Einreichung eines Baugesuchs die Art der beabsichtigten Wohnnutzung deklarieren.
Für die Umwandlung einer regulären Wohnung in ein kommerzielles Angebot wird künftig zwingend ein Baugesuch erforderlich sein, auch wenn dafür keine baulichen Maßnahmen vorgenommen werden müssen. Die zuständige Baubehörde plant, die Einhaltung der neuen Vorgaben anhand konkreter Hinweise aktiv zu überprüfen. Von der Regelung ausgenommen bleiben weiterhin gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während kurzzeitiger Abwesenheiten des Inhabers.
Keine Bestandesgarantie bei kommerzieller Kurzzeitvermietung
In rechtlicher Hinsicht stellte das Bundesgericht fest, dass die sogenannte Bestandesgarantie in diesem spezifischen Bereich keine Anwendung findet. Diese Regelung, die primär dem Schutz von Investitionen dient, entfaltet keine Wirkung, sofern sich temporär genutzte Wohnobjekte ohne bauliche Veränderungen leicht in regulär vermietbaren Wohnraum zurückführen lassen.
Parallel zu dieser Entwicklung erarbeitet der Stadtrat derzeit einen Gegenvorschlag zu der im September 2025 eingereichten Volksinitiative„Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren“. Dieser Vorschlag werde inhaltlich und rechtlich eng mit der nun bestätigten BZO-Teilrevision abgestimmt. Das Ziel bleibe eine kohärente Strategie im Umgang mit den verschiedenen Formen kommerzieller Wohnraum-Kurzzeitvermietung im Zürcher Stadtgebiet.
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