Bundesgerichtshof beanstandet Geschäftspraktiken von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

In der langjährigen Auseinandersetzung zwischen dem Hotel Wikingerhof und dem Buchungsportal Booking.com hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig aufgehoben. Wie Volker Soyez, Partner der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz, auf LinkedIn berichtet, stellte das höchste deutsche Zivilgericht fest, dass das OLG-Urteil rechtsfehlerhaft war. In wesentlichen Punkten wies der BGH die Argumentation des Buchungsportals zurück.

[Worum geht es in diesem jetzt schon elf Jahre andauernden Rechtsstreit geht, sagt Markus Luthe, Hauptgerschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, in einem aktuellen Blogpost]

Beanstandung von Rabattdarstellungen

Ein Schwerpunkt der Entscheidung betrifft die Darstellung von Hotelpreisen auf der Plattform. Nach Angaben von Soyez untersagt der BGH, Preise mit dem Hinweis auf einen bestimmten Prozent-Rabatt auszuzeichnen, wenn dieser lediglich auf einem internen Vergleich mit anderen Daten basiere. Erläuterungen, die erst beim Bewegen des Mauszeigers sichtbar würden, seien in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Auch eine Selbstverpflichtung von Booking.com gegenüber Verbraucherschutzbehörden nach Art. 9 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2394 reiche nicht aus, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, da es an wirksamen Sanktionen fehle.

Datenhoheit und Provisionsmodelle

Nach Darstellung von Soyez könne das Vorenthalten von Gästekontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Mobilfunknummern gegenüber den Hotels als missbräuchlich eingestuft werden. Nach handelsvertreterrechtlichen Grundsätzen stünden diese Daten den Beherbergungsbetrieben zu.

In Bezug auf die sogenannten Ranking-Booster, für die Provisionen von bis zu 50 Prozent anfallen können, wies der BGH die Argumentation von Booking.com zurück, wonach die Freiwilligkeit der Nutzung einen Missbrauch ausschließe. Das Gericht verwies darauf, dass eine Prüfung der Angemessenheit der Provisionen unter anderem durch Vergleiche mit Flugvergleichsportalen und unter Berücksichtigung der Gewinnmargen des Unternehmens erfolgen könne. Außerdem deutete der BGH an, dass bestimmte Klauseln zu Ranking-Boostern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglicherweise nicht mit Transparenzvorschriften vereinbar seien.

Rückverweisung an das Oberlandesgericht Schleswig

Die Bewertung der Marktbeherrschung von Booking.com durch das OLG Schleswig hielt der Prüfung durch den BGH stand. Da der BGH jedoch Rechtsfehler bei der Beurteilung der Unterlassungsklage feststellte, muss das Oberlandesgericht Schleswig nun erneut über die Sache entscheiden.

Otto Lindner, Präsident des Hotelverbandes Deutschland (IHA), bezeichnete das Urteil auf LinkedIn als „wegweisend für die gesamte Portalökonomie“. Markus Luthe ergänzt: „Das Hauptanliegen des Wikingerhofs, die Feststellung der Unzulässigkeit der irreführenden Rabatt-Aktion von Booking.com, ist nun höchstrichterlich vom BGH im Sinne der Hotellerie und der Verbraucher selbst entschieden worden. Der Wikingerhof hat sich diesbezüglich bereits erfolgreich gegen die Übergriffigkeit und den Rechtsbruch des Buchungsportals gewehrt!“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Radisson Hotel Group debütiert in Neuseeland: Das neu eröffnete Radisson RED Auckland setzt im Herzen des Kunstviertels auf theatralisches Design und verfügt über die landesweit größte Dachterrasse.

Die The Chocolate on the Pillow Group schließt das Rebranding in Hannover ab: Nach einer Investition von 4 Millionen Euro wurde das ehemalige Ghotel als Four Points Flex by Sheraton neu eröffnet.

Die GCH Hotel Group übernimmt das Management des markanten Pyramiden-Hotels in Fürth. Ab März 2026 firmiert das Haus unter der Marke Radisson Individuals und setzt auf eine Verbindung von eigenständiger Architektur und internationalem Vertrieb.

Die tschechische Region Liberec kauft für rund 7,5 Millionen Euro das ikonische Bauwerk auf dem Ještěd. Der Deal umfasst neben dem markanten Fernsehturm auch das geschichtsträchtige Berghotel und Restaurant, deren Erhalt und Sanierung nun durch die öffentliche Hand gesichert werden.

Der Europa-Park baut seine Marktführerschaft in der deutschen Freizeitgastronomie weiter aus. Bei der Wasserwelt Rulantica soll ein siebtes Hotel mit 350 Betten entstehen. Während die Auslastung der bestehenden Häuser Rekordwerte erreicht, rücken bei der neuen Erweiterung vor allem Nachhaltigkeit und ein neues Verkehrskonzept in den Fokus der Planer.

Strategische Erweiterung in der Rhön: Die Ritter von Kempski Group übernimmt die renommierte Fachklinik Dr. von Weckbecker. Mit Millioneninvestitionen und einem Fokus auf präventive Medizin soll der Standort Bad Brückenau zukunftssicher aufgestellt werden.

Das Hilton Berlin am Gendarmenmarkt schließt einen weiteren Abschnitt seiner Modernisierung ab. Das Haus eröffnet in seiner markanten Glaskuppel die „Beletage“ sowie eine neu gestaltete Executive Lounge. 

Urlaub an der Nordseeküste, auf den Ostfriesischen Inseln und in der Lüneburger Heide: Die Zahl der Gäste und Übernachtungen übertrifft erstmals das Vor-Corona-Niveau.

Die Schweizer Beherbergungsbranche erreicht 2025 mit fast 44 Millionen Übernachtungen einen neuen Rekord. Während Stadthotels und Fernmärkte wie China und die USA das Wachstum treiben, belasten steigende Kosten und sinkende Margen die Betriebe.

Das Bio Berghotel Ifenblick im Allgäuer Bergdorf Balderschwang hat nach umfangreichen Umbaumaßnahmen neu eröffnet. Zentraler Bestandteil ist das neu geschaffene Panorama-Spa mit Outdoor-Infinity-Pool und Hallenbad.