Bundesgerichtshof beanstandet Geschäftspraktiken von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

In der langjährigen Auseinandersetzung zwischen dem Hotel Wikingerhof und dem Buchungsportal Booking.com hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig aufgehoben. Wie Volker Soyez, Partner der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz, auf LinkedIn berichtet, stellte das höchste deutsche Zivilgericht fest, dass das OLG-Urteil rechtsfehlerhaft war. In wesentlichen Punkten wies der BGH die Argumentation des Buchungsportals zurück.

[Worum geht es in diesem jetzt schon elf Jahre andauernden Rechtsstreit geht, sagt Markus Luthe, Hauptgerschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, in einem aktuellen Blogpost]

Beanstandung von Rabattdarstellungen

Ein Schwerpunkt der Entscheidung betrifft die Darstellung von Hotelpreisen auf der Plattform. Nach Angaben von Soyez untersagt der BGH, Preise mit dem Hinweis auf einen bestimmten Prozent-Rabatt auszuzeichnen, wenn dieser lediglich auf einem internen Vergleich mit anderen Daten basiere. Erläuterungen, die erst beim Bewegen des Mauszeigers sichtbar würden, seien in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Auch eine Selbstverpflichtung von Booking.com gegenüber Verbraucherschutzbehörden nach Art. 9 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2394 reiche nicht aus, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, da es an wirksamen Sanktionen fehle.

Datenhoheit und Provisionsmodelle

Nach Darstellung von Soyez könne das Vorenthalten von Gästekontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Mobilfunknummern gegenüber den Hotels als missbräuchlich eingestuft werden. Nach handelsvertreterrechtlichen Grundsätzen stünden diese Daten den Beherbergungsbetrieben zu.

In Bezug auf die sogenannten Ranking-Booster, für die Provisionen von bis zu 50 Prozent anfallen können, wies der BGH die Argumentation von Booking.com zurück, wonach die Freiwilligkeit der Nutzung einen Missbrauch ausschließe. Das Gericht verwies darauf, dass eine Prüfung der Angemessenheit der Provisionen unter anderem durch Vergleiche mit Flugvergleichsportalen und unter Berücksichtigung der Gewinnmargen des Unternehmens erfolgen könne. Außerdem deutete der BGH an, dass bestimmte Klauseln zu Ranking-Boostern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglicherweise nicht mit Transparenzvorschriften vereinbar seien.

Rückverweisung an das Oberlandesgericht Schleswig

Die Bewertung der Marktbeherrschung von Booking.com durch das OLG Schleswig hielt der Prüfung durch den BGH stand. Da der BGH jedoch Rechtsfehler bei der Beurteilung der Unterlassungsklage feststellte, muss das Oberlandesgericht Schleswig nun erneut über die Sache entscheiden.

Otto Lindner, Präsident des Hotelverbandes Deutschland (IHA), bezeichnete das Urteil auf LinkedIn als „wegweisend für die gesamte Portalökonomie“. Markus Luthe ergänzt: „Das Hauptanliegen des Wikingerhofs, die Feststellung der Unzulässigkeit der irreführenden Rabatt-Aktion von Booking.com, ist nun höchstrichterlich vom BGH im Sinne der Hotellerie und der Verbraucher selbst entschieden worden. Der Wikingerhof hat sich diesbezüglich bereits erfolgreich gegen die Übergriffigkeit und den Rechtsbruch des Buchungsportals gewehrt!“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotel Schweizerhof in Lenzerheide warnt rund 10.000 Adressaten vor betrügerischen WhatsApp-Nachrichten. Inhaber des Viersternehauses ist Andreas Züllig, der langjährige Präsident von HotellerieSuisse. Nach seinen Angaben wurden vermutlich Reservierungssysteme gehackt, die das Hotel nutzt.

Mit einer großen Jubiläumsnacht hat das Steigenberger Icon Frankfurter Hof in der vergangenen Woche sein 150-jähriges Bestehen gefeiert. Unter dem Motto „150 Years of Shared Moments“ kamen rund 250 Gäste zusammen.

Das Leipzig Marriott Hotel hat sein Restaurant The Local nach einer Neugestaltung offiziell wiedereröffnet. Durch den Umbau soll das Restaurant nun noch stärker als offener Treffpunkt in der Leipziger Innenstadt fungieren.

Die Vorreiter AG übernimmt als neuer Pächter und Betreiber das Adagio Access Stuttgart Airport Messe in Leinfelden-Echterdingen. Das Aparthotel mit 125 Apartments wird weiterhin unter der Marke Adagio Access betrieben.

Das Strandhotel Sylt in Westerland ist als erstes Haus der Marke auf der Nordseeinsel in das Portfolio von BWH Hotels Central Europe aufgenommen worden. Nun wird es in die BW Signature Collection by Best Western integriert.

Marriott International baut seine Präsenz in Osteuropa und der Kaukasus-Region durch eine neue Vereinbarung mit regionalen Partnern gezielt aus. Insgesamt sind drei neue Hotel- und Wohnimmobilienprojekte in Aserbaidschan und Georgien vorgesehen.

Mercure führt weltweit die digitalen „Mercure Local Maps“ ein, um Gästen durch kuratierte Empfehlungen von Hotelteams authentische lokale Erlebnisse in über einhundert Destinationen zu bieten.

Die Radisson Hotel Group hat zum 1. August 2026 das Management des Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz übernommen. Das Hotel wurde bereits zuvor unter der Marke Park Inn by Radisson im Rahmen eines Franchisevertrags geführt.

Das Central in Sölden hat sein Zimmerangebot um die neu gestalteten Juniorsuiten Nederkogl erweitert. Die Einheiten verfügen über eine Größe von 50 Quadratmetern und sind konsequent auf den 3.163 Meter hohen Hausberg ausgerichtet.

Wie können Hotels trotz massiv gestiegener Kosten nachhaltig profitabel wirtschaften? Für Urs Grimm, Co-Founder und Managing Partner bei UNISONO Hospitality, führt an einer grundlegenden Veränderung der Betriebsmodelle in Verbindung mit Prozess-Automatisierung kein Weg vorbei.