Bundesgerichtshof lässt „Pro-Booking-Beschluss“ des OLG Düsseldorf keine Rechtskraft zukommen

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Wirksamkeit eines Beschlusses mit großer Tragweite für die Hotellerie vorerst kassiert. Das Oberlandesgereicht in Düsseldorf hatte 2019 die engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig erklärt. Dagegen hatte das Bundeskartellamt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der BGH hat die Rechtsbeschwerde nun zugelassen.

Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland frohlockt und schreibt in einem Blog-Post: „Der Bundesgerichtshof hat die Zerstörung des Kartellrechts gestoppt und lässt dem Skandalbeschluss des OLG Düsseldorf vom 4. Juni 2019 zugunsten von „Booking.com“ keine Rechtskraft zukommen!“ Mit tiefer Erleichterung und Befriedigung habe er dem Beschluss entnommen, dass der BGH die Rechtsbeschwerde angenommen habe.

Im Juni 2019 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf einer Beschwerde des Buchungsportals Booking.com stattgegeben, die sich gegen eine Abstellungsverfügung zu den sogenannten Meistbegünstigungsklauseln richtete. Das bedeutet: Das Gericht hielt die engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig, um ein vom Buchungsportal behauptetes Trittbrettfahrerproblem durch illoyale Hotelpartner zu unterbinden. Booking.com durfte demnach niedrigere Preise auf Hotel-Webseiten untersagen. Der Hotelverband kritisierte die Entscheidung scharf (Tageskarte berichtete).

Doch auch die Wettbewerbshüter des Bundeskartellamtes wollten das OLG-Urteil nicht hinnehmen und legten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Rechtsbeschwerde ist wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Laut Luthe führt der oberste Gerichtshof dazu aus, dass „Die Rechtsfrage, ob enge Bestpreisklauseln als notwendige Nebenabrede zu einem Hotelplattformvertrag schon nicht von Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 GWB erfasst werden, eine entscheidungserhebliche und klärungsfähige Rechtsfrage ist, die auch klärungsbedürftig ist.“ Und weiter: Die Wirkung der engen Bestpreisklausel „ist vergleichbar mit einer Mindestpreisvorgabe, die als Kernbeschränkung qualifiziert wird… Im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Wettbewerbsparameters Preis ist die enge Bestpreisklausel qualitativ mit keinem der vom Beschwerdegericht angeführten Beispiele vergleichbar.“

Weiter schreibt das Gericht: „Die Frage, wie enge Bestpreisklauseln kartellrechtlich zu beurteilen sind, ist für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen relevant. Über den Kreis der Betreiber von Online-Hotelplattformen hinaus besteht ein erhebliches Interesse an der Klärung dieser Rechtsfrage auch im Hinblick auf Online-Plattformen aus anderen Branchen.“

Die Annahme einer solchen Rechtsbeschwerde geschehe, so Luthe statistisch betrachtet nur in deutlich weniger als zehn Prozent aller Fälle, aber in den IHA-Verfahren gegen Booking.com nun schon das zweite Mal innerhalb von zwei Jahren. Es lohne sich also für die Branche hartnäckig am Ball zu bleiben.

Voraussichtlich in den nächsten Tagen werde sich nun klären, ob der BGH das Revisionsverfahren selbst führe oder dem EuGH in Luxemburg möglicherweise aufgrund der europarechtlichen Auswirkungen die Kernfrage nach der Zulässigkeit enger Bestpreisklauseln als Vorabentscheidungsgesuch vorlegen werde, so Luthe.

Das Verfahren geht auf eine Beschwerde des Hotelverbandes Deutschland (IHA) beim Bundeskartellamt gegen Booking.com aus dem Jahr 2013 zurück, die IHA war über die gesamte Prozessdauer offizielle Verfahrensbeteiligte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Beherbergungsbetriebe in Deutschland haben im März 2026 mehr Übernachtungen verzeichnet als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg vor allem die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland.

Die InterContinental Hotels Group (IHG) hat im ersten Quartal 2026 einen operativen Meilenstein erreicht und betreibt nun weltweit mehr als 7.000 Hotels. Die Marke wurde durch die Eröffnung von insgesamt 82 Hotels in den ersten drei Monaten überschritten.

Elf familien- und inhabergeführte Hotels aus der Oberpfalz haben die Kooperation „Wohlfühlhotels Bayerischer Jura“ gegründet. Die Initiative wurde bei einer Auftaktveranstaltung in Parsberg vorgestellt.

Die Stichting Hotel Claims Alliance hat nach eigenen Angaben mehrere gerichtliche Maßnahmen zur Beweissicherung im Zusammenhang mit der europaweiten Sammelklage gegen Booking.com eingeleitet. Unterstützt wird die Klage unter anderem vom Hotelverband Deutschland, der "Genug des Hinhaltens und Behinderns!" auf Social Media postete.

Trivago hat eine Kartellklage gegen Google vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Das Unternehmen wirft dem Suchmaschinenkonzern vor, den eigenen Hotelpreisvergleich in den allgemeinen Suchergebnissen bevorzugt zu behandeln und Wettbewerber wie Trivago dadurch zu benachteiligen.

​​​​​​​Marriott International hat nach eigenen Angaben eine Vereinbarung für den Betrieb des Hotelprojekts Seegut am Tegernsee in Bad Wiessee unterzeichnet. Das Resort soll künftig unter der Marke The Luxury Collection geführt werden. Die Eröffnung ist laut Mitteilung für das Jahr 2029 vorgesehen.

Das Sunneschlössli in Nesselwängle im Tiroler Tannheimer Tal bekommt neue Eigentümer. Nina und Matthias Kienzle übernehmen das Boutique-Apartmenthaus zum 1. Juli 2026. Das Ehepaar war nach eigenen Angaben seit 15 Jahren regelmäßig Gast des Hauses.

Nach der Insolvenz der Revo-Hospitality-Gruppe übernimmt die neu gegründete Ernst Leitz Hotel GmbH unter Führung der Familie Kaufmann das Ernst Leitz Hotel in Wetzlar. Die operative Leitung wird der Treugast Solutions Group übertragen.

Die Radisson Hotel Group baut ihr Portfolio in Deutschland und Österreich durch drei neue Standorte in Ahlbeck, Wien und Lustenau aus. In Kooperation mit der 1912 Hotels GmbH wächst die Präsenz der Gruppe in der DACH-Region damit auf insgesamt 90 Hotels.

Die Landlust Hotels bauen ihre Präsenz in Europa aus und integrieren fünf neue Partnerbetriebe in das Portfolio. Damit umfasst die Kollektion nun insgesamt 40 Häuser mit Schwerpunkten auf Regionalität und Naturverbundenheit.