Corona-Hilfen - Verwaltungsgericht Köln weist Klage von Dorint ab

| Hotellerie Hotellerie

Unternehmen bekamen in der Corona-Zeit maximal 54,5 Millionen Euro an Überbrückungshilfe - nach einem aktuellen Gerichtsurteil geht das so auch in Ordnung. Eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört, wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 13.09.2024 entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding abgewiesen, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört.

Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen und des hierdurch verursachten Einbruchs des Wirtschaftslebens stellten Bund und Länder die Förderprogramme der Corona-Überbrückungshilfe zur Verfügung. Hierdurch sollte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein Beitrag zu deren Existenzsicherung geleistet werden. Die Programme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV sahen eine maximale Förderung von zuletzt 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller vor.

Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage, mit der sie einen Anspruch auf Gewährung höherer Zuwendungen geltend machte. Zur Begründung trug sie insbesondere vor, größere Unternehmen würden durch diese Obergrenzen gleichheitswidrig benachteiligt. Kleinere Unternehmen hätten ihre laufenden Kosten durch die Förderung der Überbrückungshilfe regelmäßig in einem Umfang von 80 bis 90 Prozent decken können. Größere Unternehmen wie die Klägerin, deren Ausfälle erheblich über den vorgesehenen Obergrenzen gelegen hätten, seien dagegen nur zu einem deutlich geringeren Anteil kompensiert worden. Hierdurch werde der Wettbewerb verzerrt. Da die Verluste der Klägerin auf staatlichen Eingriffen beruhten, seien diese auch entsprechend von der Allgemeinheit zu tragen. 

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Obergrenzen der Förderprogramme führen zwar zu einer Benachteiligung größerer Unternehmen. Diese Benachteiligung ist aber sachlich gerechtfertigt. Es ist legitim, dass mit Blick auf die Begrenztheit staatlicher Finanzierungsmöglichkeiten keine unbegrenzte Förderung ermöglicht worden ist. Hinsichtlich der Zielsetzung der Überbrückungshilfe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz zu sichern, ist eine Förderung bis zu 54,5 Millionen EUR regelmäßig ausreichend. Für größere Unternehmen standen alternative Hilfsmittel in Form von Bürgschaften und vergünstigten Krediten zur Verfügung. Größeren Unternehmen ist es auch in der Pandemie aufgrund ihrer höheren Leistungsfähigkeit zuzumuten, größere Lasten zu tragen, und sich gegebenenfalls weitere Mittel am Kredit- und Kapitalmarkt zu beschaffen. Zu einer Vollkompensation aller pandemiebedingten Verluste ist der Staat nicht verpflichtet.

Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die Dorint-Gruppe sieht sich bei Corona-Hilfen dadurch ungleich behandelt und klagt sich schon länger durch die Instanzen – bislang ohne Erfolg. Inzwischen hat Dorint-Boss Iserlohe per Eilantrag eine erneute Verfassungsbeschwerde eingereicht. 300 Seiten stark ist seine Argumentation. (Tageskarte berichtete)


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der neue HotelHub Index zeigt für das erste Quartal einen weltweiten Anstieg der Hotelraten, wobei europäische Städte wie Mailand besonders hohe Zuwächse verzeichnen. Geschäftsreisende reagieren mit kürzeren Aufenthalten und dem Ausweichen auf günstigere Standorte.

Der Hotelverband Deutschland hat seinen aktuellen Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2026“ veröffentlicht. Die Publikation analysiert die wirtschaftliche Entwicklung sowie zentrale Kennzahlen der Hotellerie und bietet Hoteliers damit eine wichtige Orientierung für Marktanalysen, betriebliche Entscheidungen und die Einschätzung aktueller Branchentrends.

Die Apartment-Marke Smartments hat ihr Haus im Berliner Prenzlauer Berg nach einer Renovierungsphase wiedereröffnet. Neben neuen Zimmerkategorien für Familien setzt das Unternehmen verstärkt auf mobile Gastgeber und ein multifunktionales Lobbykonzept.

Im Xperience Quartier in Taufkirchen bei München entstehen neben Büroflächen auch ein Hotel und Tagungsbereiche. Nach Angaben von Art-Invest Real Estate hat Hensoldt bereits den kompletten Bürobauteil des Projekts angemietet.

TikTok hat die Einführung von TikTok GO angekündigt. Nutzer in den USA sollen damit Hotels, Freizeitangebote und Touren direkt in der Anwendung entdecken und buchen können. Nach Angaben des Unternehmens wird die Funktion in Videos, Suchergebnissen und Standortseiten integriert.

Die Hotelgruppe Minor Hotels plant bis zum Jahr 2030 die Eröffnung eines neuen Resorts der Marke Anantara am Roten Meer. Das Projekt in Somabay umfasst neben 300 Hotelzimmern auch 150 private Residenzen.

Das Wiener Hotel Altstadt Vienna hat eine Suite nach Harald Krassnitzer benannt. Die Unterkunft wurde laut Mitteilung gemeinsam mit Architekt Roland Nemetz gestaltet und enthält auch persönliche Gegenstände des Schauspielers sowie Designklassiker.

Das Hotel Hafen Hamburg und das Empire Riverside Hotel haben ein Mental-Health-Coaching für Mitarbeiter eingeführt. Nach Angaben des Unternehmens soll das Angebot zur Mitarbeiterbindung und Unterstützung bei beruflichen sowie privaten Belastungen beitragen.

Die neue Hotelmarke Hiamo eröffnet am 15. Mai ihr erstes Haus in Hamburg-Bergedorf. Nach Angaben des Unternehmens setzt das Konzept auf digitale Abläufe und persönliche Betreuung. Die Leitung des Hauses in Hamburg-Bergedorf übernimmt Manuel Dosz.

Die Beherbergungsbetriebe in Deutschland haben im März 2026 mehr Übernachtungen verzeichnet als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg vor allem die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland.