Digitaler Check-In: Hotels dürfen experimentieren

| Hotellerie Hotellerie

Der Check-In im Hotel kann digitaler werden. Der Bundestag hat deshalb das Meldegesetz am Donnerstagabend um eine «Experimentierklausel» erweitert, mit der neue elektronische Verfahren getestet werden können. Digitale Alternativen zum klassischen Meldeformular gibt es bislang nur, wenn Gäste mit Karte bezahlen oder zur Identifizierung ihren elektronischen Personalausweis nutzen. Nun wird den Hotels die Möglichkeit eingeräumt, bis Ende 2023 innovative Verfahren zu erproben, mit denen sie die Identität ihrer Gäste zweifelsfrei sicherstellen können.

Nach dem Bundesmeldegesetz ist jeder Übernachtungsgast verpflichtet – egal ob für das Ferienzimmer, die Ferienwohnung oder das Hotel – einen Meldeschein auszufüllen. Dazu müssen alle Beherbergungsstätten einen Meldeschein bereithalten.

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann. Nun können mit der Experimentierklausel weitere elektronische Verfahren eines digitalen Meldeverfahrens in Beherbergungsstätten erprobt werden.

Norbert Kunz, DTV-Geschäftsführer: „Wir begrüßen und unterstützen den Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir freuen uns, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD unserem Vorschlag gefolgt sind, nicht nur Hotels, sondern alle Beherbergungsformen in der Experimentierklausel zu berücksichtigen. Dies ebnet den Weg für die Erprobung digitaler Innovationen in den deutschen Reiseregionen. Darüber hinaus können dadurch unnötige Kontakte beim Einchecken vermieden und überflüssige Bürokratie abgebaut werden.“

In dem Gesetz steht: „Wer Beherbergungsstätten betreibt, kann für seine und andere mit seinen Beherbergungsstätten vertraglich zum Zweck des Erbringens von Beherbergungsdienstleistungen verbundenen Beherbergungsstätten zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der Meldepflicht bei dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 für die Dauer von höchstens zwei Jahren einen Antrag auf Zulassung eines von Satz 1 abweichenden Verfahrens stellen, bei dem

1. die in § 30 Absatz 2 genannten Daten elektronisch mit Zustimmung der beherbergten Person erhoben werden,

2. die beherbergte Person die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten nach Nummer 1 am Tag der Ankunft in geeigneter Weise bestätigt und

3. das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei einer vorherigen Prüfung des Verfahrens ein vergleichbares Sicherheitsniveau zu den in Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Verfahren festgestellt hat.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das künftige Waldorf Astoria London Admiralty Arch hat die Eröffnung seiner beiden Signature-Restaurants für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Mit Coreus von Clare Smyth MBE und Café Boulud von Daniel Boulud positioniert sich das Hotel als neue Destination für Gourmets.

Marriott International hat die Marke von 100 Hotels in Saudi-Arabien erreicht, die sich entweder in Betrieb befinden oder in der Entwicklungspipeline stehen. Dies wurde anlässlich der Unterzeichnung für ein neues Courtyard by Marriott in Mekka bekanntgegeben.

Die europäische Hotelbranche verzeichnet einen historischen Höchststand in der Bau-Pipeline. Der aktuelle Bericht von Lodging Econometrics beleuchtet die Entwicklungen in den wichtigsten Segmenten und Regionen sowie die Prognosen für Neueröffnungen in den kommenden Jahren.

Die DekaBank beabsichtigt offenbar den Erwerb des Luxushotels Andaz Vienna Am Belvedere in Wien. Die Immobilie gehört zum Portfolio der insolventen Signa Development Selection, des früheren Immobilienimperiums von René Benko.

Das Gstaad Palace, ein Fünf-Sterne-Traditionshotel im Berner Oberland, gewährt erstmals einen umfassenden Blick hinter seine Kulissen. Eine neue SRF-Dokumentation beleuchtet den täglichen Betrieb, die Herausforderungen und die Mitarbeitenden des Hauses, das seit über einem Jahrhundert Gäste aus aller Welt empfängt.

Das Ostsee Baumhaushotel in Ostholstein hat die Bauarbeiten zur Erweiterung abgeschlossen und verdoppelt damit sein Angebot. Ab Mitte Dezember stehen den Gästen insgesamt 14 Baumhäuser zur Verfügung.

In einem Hotel in Saalbach-Hinterglemm ist am Samstagnachmittag ein Großbrand im Wellness-Bereich ausgebrochen. Rund 100 Einsatzkräfte der Feuerwehren und des Roten Kreuzes waren vor Ort, um die Flammen zu bekämpfen und rund 60 Gäste und Mitarbeiter in Sicherheit zu bringen. Erste Ermittlungen deuten auf eine technische Ursache hin.

Die Dormero Hotelgruppe setzt ihren Wachstumskurs fort und übernimmt das Caravelle Hotel in Bad Kreuznach. Durch die Akquisition des Hauses erweitert die Kette ihr Portfolio auf nunmehr 65 Hotels. Das Unternehmen plant eine umfassende Neuausrichtung und Sanierung des Objekts.

Die Wohnungsnot in Zermatt spitzt sich zu. Der lokale Hotelier Heinz Julen präsentiert mit dem 260 Meter hohen Wohnturm Lina Peak eine radikale Lösung, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Besucherströme des Tourismus-Hotspots neu zu lenken.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.